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   BGBl. I 2009 S. 1694   

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BGBl. I 2009 S. 1694 (https://dejure.org/2009,47048)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 10.07.2009, Seite 1694
  • Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
  • vom 06.07.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 20.04.2009   BT   Verfahren zur Aufnahme von Spätaussiedlern soll beschleunigt werden
  • 13.05.2009   BT   Innenausschuss für schnelleres Verfahren zur Aufnahme von Spätaussiedlern
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 17.11

    Spätaussiedler; Ehegatte eines Spätaussiedlers; Status als Ehegatte eines

    a) Die durch das Achte Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBl I S. 1694) eingeführte und mit Wirkung zum 11. Juli 2009 in Kraft getretene spezielle Rücknahmevorschrift des § 15 Abs. 4 BVFG n.F. ist mangels einer entsprechenden Übergangsregelung nicht auf eine - wie hier - vor ihrem Inkrafttreten ausgesprochene Rücknahme anwendbar.
  • BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 18.11

    Spätaussiedler; Abkömmling; Spätaussiedlerbescheinigung; Bescheinigung als

    Zwar ist mit dem am 11. Juli 2009 in Kraft getretenen Achten Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBl I S. 1694) die Regelung des § 15 Abs. 4 BVFG eingeführt worden, wonach eine Bescheinigung mit Wirkung für die Vergangenheit nur zurückgenommen werden kann, wenn sie durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für ihre Ausstellung gewesen sind, erwirkt worden ist und die Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit binnen fünf Jahren nach Ausstellung der Bescheinigung erfolgt.
  • OVG Sachsen, 08.05.2018 - 4 A 248/17

    Spätaussiedler; Rücknahme; Zuständigkeit; Befangenheit

    Zuletzt lässt sich auch der Begründung des Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBl. I. S. 1694), mit dessen Art. 1 Nr. 7 Buchst. b die Vorschrift des § 100b Abs. 2 BVFG 2004 wieder aufgehoben wurde, entnehmen, dass vom Begriff der "Ausstellungsbehörde" in § 15 Abs. 3 BVFG auch Landesbehörden umfasst sind (vgl. BT-Drucks. 16/12593, S. 9).

    § 100b Abs. 2 BVFG 2004, der erst mit Wirkung zum 11. Juli 2009 aufgehoben worden ist (Art. 3 des Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes v. 6. Juli 2009, BGBl. I. S. 1694), sah in den Fällen, in denen bis zum 1. Januar 2005 die Registrierung in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Bundes und die Verteilung auf die Länder erfolgt war, für das Bescheinigungsverfahren weiterhin eine Zuständigkeit der Länder vor.

    Zwar ist mit dem am 11. Juli 2009 in Kraft getretenen Achten Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1694) die Regelung des § 15 Abs. 4 BVFG eingeführt worden, wonach eine Bescheinigung mit Wirkung für die Vergangenheit nur zurückgenommen werden kann, wenn sie durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für ihre Ausstellung gewesen sind, erwirkt worden ist und die Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit binnen fünf Jahren nach Ausstellung der Bescheinigung erfolgt.

  • LSG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - L 10 R 3223/07

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedlerstatus - Vertriebenenstatus - Prüfung durch

    Die zwischenzeitlich im Rahmen der Funktionsnachfolge als Beigeladene in das Verfahren eingetretene Bundesrepublik Deutschland (§ 100 Abs. 2 Satz 3 BVFG in der Fassung des Achten Gesetzes zur Änderung des BVFG vom 06.07.2009, BGBl. I, 1694) stellt keinen Antrag.

    Denn die diese Bescheinigung ausstellende Behörde (jetzt das Bundesverwaltungsamt als Funktionsnachfolger, vgl. § 100 Abs. 2 Satz 3 BVFG in der Fassung des Achten Gesetzes zur Änderung des BVFG vom 06.07.2009, BGBl. I, 1694) wäre im Rahmen des Verfahrens nach § 100 Abs. 2 Satz 3 BVFG selbst nicht gehindert, trotz einer solchen Bescheinigung die Aussiedlereigenschaft i.S. des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG festzustellen (BSG, Urteil vom 21.03.2006, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 12.12.2012 - 11 B 11.2542

    Kein Anspruch auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung, einer

    In dieser mündlichen Verhandlung erörterte das Verwaltungsgericht im Hinblick auf das Achte Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBl I S. 1694) mit den Beteiligten außerdem die Frage der fortbestehenden Passivlegitimation des Freistaates Bayern in diesem Rechtsstreit.

    Aus der Begründung des Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (BT-Drs. 16/12593) vom 8. April 2009 ergibt sich, dass der Gesetzgeber mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes dem Bundesverwaltungsamt die Zuständigkeit für alle vertriebenenrechtlichen Entscheidungen übertragen wollte mit Ausnahme der Rücknahme einer nicht durch das Bundesverwaltungsamt ausgestellten Bescheinigung und der Ausstellung einer Zweitschrift gemäß § 15 Abs. 3 BVFG.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2011 - 12 A 2561/09

    Abstellen auf die Sachlage und Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt bei

    Für den von ihr geltend gemachten Anspruch kommen nur die Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 10. August 2007, BGBl. I S. 1902, zuletzt geändert durch das Achte Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 6. Juli 2009, BGBl. I S. 1694, in Betracht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2009 - 12 A 2739/08

    Anspruch auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1

    Der Bescheid der Beklagten vom 28. März 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26. Juni 2007 ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten, weil sie einen Anspruch auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge, Bundesvertriebenengesetz - BVFG (in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2007, BGBl. I, S. 1902, zuletzt geändert durch Art. 1 des Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 6. Juli 2009, BGBl. I, S. 1694, im Folgenden: BVFG n.F.) hat (§ 113 Abs. 5 VwGO).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2014 - 11 A 2122/13

    Erteilung eines Aufnahmebescheids durch Erwerb der Rechtsstellung als

    Die durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 16. Mai 2007 (BGBl. I S. 748) in § 100 Abs. 4 und 5 sowie § 100a Abs. 2 eingefügten Befristungen für Übernahmegenehmigungen und Aufnahmebescheide von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bis zum 31. Dezember 2009 sind durch das Achte Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1694) wieder aufgehoben worden.
  • VG Oldenburg, 07.06.2010 - 11 A 1230/09

    Erforderlichkeit der Rücknahme einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 2

    Die Übergangsvorschrift des § 100b Abs. 1 BVFG, wonach für Anträge von vor dem 1. Januar 2005 registrierten Personen die bisherigen Behörden zuständig blieben, wurde im Verlauf des vorliegenden Rechtsstreites abgeschafft (vgl. Art. 1 Nr. 7 lit a, b des Gesetzes vom 6. Juli 2009, BGBl. I 1694, in Kraft getreten am 11. Juli 2009).

    Motiv des Gesetzgebers war es ausdrücklich, die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes auch auf Altfälle zu erstrecken (vgl. BT-Drs. 16/12593, S. 1, 7 und 9).

  • OVG Saarland, 12.01.2010 - 3 A 325/09

    Zur Gewährung einer monatlichen besonderen Zuwendung für Haftopfer nach dem

    Für die Gewährung dieser besonderen Zuwendung für Haftopfer ist der Beklagte als örtlicher Träger der Sozialhilfe gemäß § 25 Abs. 2 Satz 2 StrRehaG i.V.m. § 10 Abs. 2 des Häftlingshilfegesetzes - HHG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 2.6.1993 (BGBl I S. 838), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6.7.2009 ( BGBl. I S. 1694), § 2 der Fünften Verordnung zur Durchführung des Häftlingshilfegesetzes - 5. DV-HHG - vom 21.11.1997 (Amtsbl. 1998 , S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2007 (Amtsbl. S. 2393), zuständig.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 12 A 1878/09

    Erteilung eines Aufnahmebescheids an einen in der russischen Föderation Geborenen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2009 - 12 A 3219/08

    Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz wegen Einbürgerung im damaligen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - 12 A 292/09

    Ablehnung einer rückwirkenden Einbeziehung von Abkömmlingen in den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2010 - 2 A 3231/08

    Anspruch eines in Kirgisistan Geborenen auf Erteilung eines Aufnahmebescheides

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2014 - 11 A 532/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - 12 A 2923/09
  • VG Köln, 20.09.2011 - 7 K 3202/11

    Anspruch auf Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung bei fehlendem Bekenntnis

  • VG Köln, 16.08.2011 - 7 K 2789/10

    Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache als Voraussetzung für die Erteilung

  • VG Köln, 27.02.2012 - 20 K 2286/11

    Erteilung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG nur bei Beantragung und nicht

  • VG Köln, 20.09.2011 - 7 K 2272/11

    Anspruch auf Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung bei fehlendem Nachweis

  • VG Köln, 16.08.2011 - 7 K 1781/10

    Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache als Voraussetzung für die Erteilung

  • OVG Sachsen, 24.04.2018 - 4 A 478/17

    Spätaussiedler; Rücknahme; Ausstellungsbehörde; Statusfeststellung;

  • VG Köln, 11.10.2011 - 7 K 3213/10

    Anspruch eines ukrainischen Staatsangehörigen auf Erteilung eines

  • VG Minden, 14.07.2010 - 11 K 1737/06

    Abstellen auf die Rechtslage zum Entscheidungszeitpunkt bei Entscheidungen über

  • VG Düsseldorf, 29.10.2010 - 15 K 4365/09

    Anspruch eines Spätaussiedlers auf Anerkennung seines polnischen Meisterdiploms

  • OVG Sachsen, 16.02.2015 - 4 A 697/12

    Spätaussiedlerbescheinigung, Rücknahme

  • OVG Sachsen, 27.01.2015 - 4 A 666/12

    Rücknahme Spätaussiedlerbescheinigung, Ermessen, Staatenlosigkeit

  • OVG Sachsen, 08.07.2014 - 4 A 239/14

    Spätaussiedlerbescheinigung, Rücknahme, Rücknahmeermessen

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