Gesetzgebung
| BGBl. I 2011 S. 326 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 8, ausgegeben am 08.03.2011, Seite 326
- Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
- vom 01.03.2011
Verordnungstext
Wird zitiert von ...
- BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 536/14
Baugewerbe - Fassadenbau - ausländischer Arbeitgeber - Verbandsmitglied
Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 16 und Nr. 18 der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 23. Juli 2007 (IndMetAusbV 2007 - BGBl. I S. 1599, zul. geändert durch Art. 1 der VO vom 1. März 2011, BGBl. I S. 326) ist das "Fügen von Bauteilen" und das "Montieren von Metallkonstruktionen" Gegenstand der Berufsausbildung zum Konstruktionsmechaniker/zur Konstruktionsmechanikerin.
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