Gesetzgebung
   BGBl. I 2012 S. 606   

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https://dejure.org/2012,92132
BGBl. I 2012 S. 606 (https://dejure.org/2012,92132)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 17, ausgegeben am 27.04.2012, Seite 606
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen sowie des Luftverkehrsgesetzes
  • vom 20.04.2012

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen sowie des Luftverkehrsgesetzes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 03.01.2012   BT   Gebührenerhebung im Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft
  • 25.01.2012   BT   Gebührenerhebung im Wirtschaftsministerium wird vereinheitlicht
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 1 S 234/11

    Maßnahmen gegen von einem Access-PLC-Netz ausgehende elektromagnetische Störungen

    Mit Verfügung vom 20.11.2006 hob die Bundesnetzagentur daraufhin ihre Anordnung vom 06.01.2005 auf und führte aus, sie beabsichtige, gegenüber der Beigeladenen ein Verwaltungsverfahren auf der Grundlage des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (vom 18.09.1998, BGBl. I S. 2882; im Folgenden zitiertes Nachfolgegesetz: Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln - EMVG - vom 26.02.2008, BGBl. I S. 220, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.04.2012, BGBl. I S. 606) einzuleiten.
  • VG Köln, 22.02.2013 - 1 L 1343/12

    Rechtmäßigkeit eines auf § 14 Abs. 3 S. 2 EMVG gestützten Vertriebsverbots einer

    Der Hauptantrag, die aufschiebende Wirkung der Klage vom 11.10.2012 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 02.08.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.10.2012 anzuordnen, ist mit Blick auf § 16a Abs. 1 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20.04.2012 - BGBl. I, Seite 606 - statthaft.
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