Gesetzgebung
| BGBl. I 2013 S. 604 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 15, ausgegeben am 28.03.2013, Seite 604
- Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGBefugAnO)
- vom 19.03.2013
Text
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 5 ME 92/13
Bemessen des Streitwertes in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um …
Gemäß Ziff. I. 1. der hier einschlägigen, bis zum 23. Januar 2013 geltenden Anordnung des Bundesministeriums der Finanzen über dienstrechtliche Befugnisse für den Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGBefugAnO) vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 1044) (inzwischen abgelöst durch die DTAGBefugAnO vom 14. Januar 2013, BGBl. I S. 82, diese wiederum ersetzt durch die DTAGBefugAnO vom 19. März 2013, BGBl. I, S. 604) werden die Befugnisse einer Dienstbehörde unterhalb des Vorstands der Deutschen Telekom AG wahrgenommen von dem Betrieb Sozialstrategie, Beamten- und Dienstrecht, durch den Betrieb Vivento sowie durch den Betrieb Personal-Service-Telekom. - VG Bayreuth, 19.02.2014 - B 3 K 12.582
Arbeitgebereigenschaft der Deutschen Telekom Antragsgegner hinsichtlich von …
Im Übrigen wurden diese Befugnisse mit der DTAGBefugAnO vom 19.03.2013 (BGBl I S. 604) nunmehr auf den "Betrieb Civil Servant Services / Social Matters / Health & Safety" übertragen.
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