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   BGBl. I 2013 S. 760   

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BGBl. I 2013 S. 760 (https://dejure.org/2013,68994)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 17, ausgegeben am 12.04.2013, Seite 760
  • Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
  • vom 08.04.2013

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 30.01.2014 - 22 B 13.1709

    Befugnis des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers zur Festlegung von

    § 14 Abs. 2 Satz 1 SchfHwG i.V.m. § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 2 KÜO vom 8. April 2013 (BGBl I S. 760) enthält die Befugnis des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers zum Erlass eines Feuerstättenbescheids unter näherer Konkretisierung des Durchführungszeitraums für Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten.

    Zum Erlass des Feuerstättenbescheids gehört auch die nähere Konkretisierung des Durchführungszeitraums nach § 3 Abs. 2 KÜO sowohl in der bis zum 31. Dezember 2012 gültigen Fassung (KÜO vom 14. Juni 2011, BGBl I S. 1077) als auch in der seit dem 13. April 2013 gültigen Fassung (KÜO vom 8. April 2013, BGBl I S. 760).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2013 - 4 B 248/13

    Festsetzung von Schornsteinfegerarbeiten durch den Bezirksschornsteinfegermeister

    Eine dieser Vorschrift inhaltsgleiche Regelung ist im Übrigen durch Art. 1 Nr. 3. der Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung vom 8. April 2013 (BGBl. I, 760) wieder in die aktuell geltende Kehr- und Überprüfungsordnung aufgenommen worden.
  • VGH Hessen, 31.01.2017 - 7 B 2828/16

    Umsatzsteuerpflicht in Bezug auf Gebühren für eine Feuerstättenschau und die

    Die Antragsteller sind Eigentümer eines Grundstücks mit kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen im Sinne der Kehr- und Überprüfungsverordnung vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292, zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. April 2013, BGBl. I S. 760) [im Folgenden: KÜO]).
  • VG Würzburg, 08.03.2017 - W 6 K 16.557

    Festsetzung der Kehr- und Überprüfungspflicht eines Kamins - Willenserklärung des

    Auf der Grundlage von § 1 Abs. 1 Satz 2 SchfHwG sind in der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (v. 16.6.2009, BGBl I S. 1292, zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 8.4.2013, BGBl. I S. 760 - Kehr- und Überprüfungsverordnung - KÜO) nähere Einzelheiten hierzu geregelt.
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