Gesetzgebung
   BGBl. I 2013 S. 91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,69081
BGBl. I 2013 S. 91 (https://dejure.org/2013,69081)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,69081) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 3, ausgegeben am 28.01.2013, Seite 91
  • Gesetz über die weitere Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag
  • vom 21.01.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz über die weitere Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 01.10.2012   BT   Rechtsbereinigung
  • 17.10.2012   BT   Rechtsausschuss fordert Rechtsbereinigung
  • 25.10.2012   BT   Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 25. Oktober)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 17.07.2014 - 5 C 20.13

    Analogie; Bemessungsgrundlage; bewegliche Sache; Binnenschiff; Berechtigter;

    Die Schiffsregisterordnung in der Fassung vom 26. Mai 1994 (BGBl I S. 1133) regelt formelle, das Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken (Schiffsregistergesetz - SchRG) vom 15. November 1940 (RGBl I, S. 1499), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Januar 2013 (BGBl I S. 91), dagegen materielle Fragen.
  • OVG Saarland, 22.01.2019 - 1 B 322/18

    Abgabenrecht: Beschwerde gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen

    Die vom Antragsteller angesprochene, im Bescheid vom 10.1.2014 aufgeführte "angebliche" telefonische Mitteilung vom 3.9.2013 (erste Zeile der Rubrik Zählerstand) ist eine telefonische Mitteilung des Antragstellers selbst, die ihre Rechtsgrundlage in § 20 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20.6.1980 (BGBl. I, S. 750, 1067), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 21.1.2013 (BGBl. I, S. 91) findet.
  • OVG Sachsen, 29.01.2014 - 5 A 840/11

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Erschließungsvertrag, Genehmigung, Auslegung,

    Auch regeln die Bestimmungen des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes zur Gebühren- und Beitragserhebung und zur Möglichkeit, Aufwandsersatz für Hausanschlüsse nach § 33 SächsKAG zu erlangen, den Kostenersatz nicht abschließend, sondern lassen Raum für den Abschluss von Erschließungsverträgen und anderweitigen - auch privatrechtlichen - Aufwandsersatz (vgl. hierzu z. B. für die Wasserversorgung die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser [AVBWasserV] vom 20. Juni 1980 [BGBl. I S. 750, 1067], zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 [BGBl. I S. 91]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht