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   BGBl. I 2015 S. 2188   

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BGBl. I 2015 S. 2188 (https://dejure.org/2015,51273)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 49, ausgegeben am 09.12.2015, Seite 2188
  • Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder nach § 1612a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Mindestunterhaltsverordnung)
  • vom 03.12.2015

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

Meldungen

  • anwalt.de

    Mindestunterhalt ab 2016 und 2017

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2022 - 19 A 3042/21

    Leistungsfähigkeit und Unterhaltsfähigkeit eines Bewerbers als Voraussetzung für

    Die in der aufgrund § 1612a Abs. 4 BGB erlassenen Mindestunterhaltsverordnung (MinUhV) vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2188) festgelegten Beträge beruhen auf dem jeweils aktuellen Existenzminimumbericht der Bundesregierung.
  • AG Blomberg, 24.09.2021 - 3 F 51/21

    Möglichkeit für ein unterhaltsberechtigtes Kind zur Forderung eines

    Die Anpassung der Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder in der Düsseldorfer Tabelle beruht auf der Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder nach § 1612a BGB vom 03.12.2015 (Mindestunterhaltsverordnung, BGBl. I 2015, 2188).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2020 - 19 A 1476/19

    Antrag auf Erteilung einer Einbürgerungszusicherung

    Die in der aufgrund § 1612a Abs. 4 BGB erlassenen Mindestunterhaltsverordnung vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2188), hier anzuwenden in der Fassung des Art. 1 der Änderungsverordnung vom 12. September 2019 (BGBl. I S. 1393), - MinUhV - festgelegten Beträge beruhen auf dem jeweils aktuellen Existenzminimumbericht der Bundesregierung, der insbesondere auch den Bedarf für Bildung und Teilhabe sowie für Unterkunft und Heizung einbezieht.
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