Gesetzgebung
| BGBl. I 2015 S. 1101 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 27, ausgegeben am 08.07.2015, Seite 1101
- Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Personalausweisgebührenverordnung und der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
- vom 01.07.2015
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Personalausweisgebührenverordnung und der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2021 - 3 O 242/20
Bedürftigkeit im Sinne des § 1 Abs. 6 PAuswGebV
Die Gebühr hat im Zeitpunkt des Antrags des Klägers auf Befreiung 28, 80 EUR betragen (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung der Verordnung vom 1. Juli 2015, BGBl. I S. 1101) und beträgt seit dem 1. Januar 2021 37, 00 EUR (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV in der aktuellen Fassung der Verordnung vom 15. Oktober 2020, BGBl. I S. 2199).
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