Gesetzgebung
   BGBl. I 2016 S. 3224   

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BGBl. I 2016 S. 3224 (https://dejure.org/2016,47831)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 28.12.2016, Seite 3224
  • Gesetz über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
  • vom 23.12.2016

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (11)

  • 08.09.2016   BT   Ausführungsgesetze zum Verkehrswegeplan
  • 13.09.2016   BT   Opposition kritisiert den Bundesverkehrswegeplan
  • 14.09.2016   BT   Bundesverkehrswegeplan 2030 (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 20.10.2016   BT   Bundesrat für Erhalt vor Neubau
  • 24.10.2016   BT   Beratungen zum Bundesverkehrswegeplan
  • 07.11.2016   BT   Sachverständige begrüßen Gleichstellung der Bundeswasserstraßen
  • 08.11.2016   BT   Lob für Gleichstellung der Verkehrsträger
  • 24.11.2016   BT   Änderungen am Bundesverkehrswegeplan
  • 30.11.2016   BT   Weg frei für Verkehrswegeplan 2030
  • 02.12.2016   BT   Bundestag billigt drei Ausbaugesetze zum Bundesverkehrswegeplan
  • 23.12.2016   BT   Wichtige Beschlüsse des Bundestages im Jahr 2016
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

    Die Aufnahme in Anlage 2 zum Bundeswasserstraßengesetz stellt zwar - wovon auch die Planfeststellungsbehörden zu Recht ausgegangen sind (PFB, S. 141) - keine gesetzliche und damit auch keine für das gerichtliche Verfahren verbindliche Bedarfsfeststellung dar, sie ist aber Ausdruck der Verkehrsbedeutung, die der Gesetzgeber diesen Wasserstraßen beimisst (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 29. Januar 2009 - 7 A 1.08 - Rn. 13; inzwischen ist der vordringliche Bedarf für eine Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe in § 1 i.V.m. der Anlage, Abschnitt 1, lfd. Nr. 11 zum Bundeswasserstraßenausbaugesetz - WaStrAbG - vom 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3224, verbindlich normiert).

    Nr. 11 zum Gesetz über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3224) gesetzlich normiert.

    Nummer 11 zum Bundeswasserstraßenausbaugesetz vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3224).

  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

    Auf der Grundlage des BVWP 2030 ist das Bundeswasserstraßenausbaugesetz vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3224 - WaStrAbG) erlassen worden, das in Anlage 1, Abschnitt 1, Nr. 11 die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe als Vorhaben des vordringlichen Bedarfs ausweist.
  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 3.17

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

    Auf der Grundlage des BVWP 2030 ist das Bundeswasserstraßenausbaugesetz vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3224 - WaStrAbG) erlassen worden, das in Anlage 1, Abschnitt 1, Nr. 11 die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe als Vorhaben des vordringlichen Bedarfs ausweist.
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