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   BGBl. I 2017 S. 1670   

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BGBl. I 2017 S. 1670 (https://dejure.org/2017,20062)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 20.06.2017, Seite 1670
  • Achtzehnte Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes
  • vom 16.06.2017

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Achtzehnte Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes

Amtliche Gesetzesanmerkung

    Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).

 
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Wird zitiert von ...

  • VG München, 11.06.2018 - M 26 S 18.1974

    Folgen einer Gutachtensverweigerung nach Gutachtenanforderung wegen Auffindens

    Ecstasy (MDMA, chemisch strukturell zur Gruppe der Amphetamine gehörend) ist ein Betäubungsmittel gemäß Anlage I zu § 1 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG in der Fassung der Bekanntmachung vom 1.3.1994 -BGBl. I S. 358, zuletzt geändert durch Art. 1 18. ÄndVO vom 16.6.2017 - (BGBl. I S. 1670)).
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