Gesetzgebung
BGBl. I 2017 S. 2532 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 49, ausgegeben am 24.07.2017, Seite 2532
- Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
- vom 17.07.2017
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Meldungen
- derenergieblog.de
Jenseits des Mieterstroms: Weitere wichtige Änderungen im EEG 2017 beschlossen
Literatur
- goerg.de
Das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (6)
- 17.05.2017 BT Debatte über Mieterstrom
- 16.06.2017 BT Gesetzentwurf für Mieterstrom
- 19.06.2017 BT Anhörung zur Förderung von Mieterstrom
- 21.06.2017 BT Mieterstrom: Kritik an Umsetzung
- 24.06.2017 BT Förderung für Mieterstrom aus Solaranlagen auf Hausdächern
- 28.06.2017 BT Votum für Mieterstrom
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 08.05.2018 - VIII ZR 71/17
Kürzung der Einspeisevergütung als mildere Sanktion für einen Meldepflichtverstoß …
c) Ebenfalls ohne Erfolg beruft sich die Revision auf Ausführungen zu § 100 Abs. 2 Satz 2 EEG 2017, die in der Begründung des Entwurfs des - nach dem EEG 2017 in Kraft getretenen - Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2532) enthalten sind.Die Begründung des vorgenannten Gesetzentwurfs enthält allerdings in diesem Zusammenhang, worauf die Revision insoweit zutreffend hinweist, auch folgende allgemeine Ausführungen zu § 100 Abs. 2 Satz 2 EEG 2017 (BT-Drucks. 18/12355, S. 24):.
- OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2017 - 1 MR 4/17
Großflächiger Landschaftsschutz muss mit dem Land abgestimmt werden
Der Senat übersieht nicht, dass die Höhe der Einspeisevergütung für Strom aus Windkraftanlagen infolge einer Verzögerung ihrer Genehmigung (und Inbetriebnahme) sinken kann, da diese ab 2017 über Ausschreibungen und nicht mehr über feste Einspeisetarife festgelegt wird (vgl. § 22 EEG 2017 [BGBl. I 2017, 2532]). - BGH, 11.02.2020 - EnVR 101/18
Bürgerenergiegesellschaft - Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen: …
Dies haben die ersten Ausschreibungsrunden im Jahr 2017 bestätigt, auf die der Gesetzgeber reagiert hat, indem er die Aufschiebung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und die verlängerte Realisierungsfrist für Bürgerenergiegesellschaften ausgesetzt hat (Art. 1 Nr. 32 Mieterstromgesetz vom 17. Juli 2017, BGBl. I 2017, S. 2532, 2536, sowie Drittes Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juni 2018, BGBl. I 2018, S. 862).