Gesetzgebung
   BGBl. I 2018 S. 1102   

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BGBl. I 2018 S. 1102 (https://dejure.org/2018,19448)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 25, ausgegeben am 13.07.2018, Seite 1102
  • Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze
  • vom 10.07.2018

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 04.06.2018   BT   Anhö­rung zu Optionen der EU-Prospekt­verordnung
  • 18.06.2018   BT   Bundestag will Finanz­marktgesetze anpassen

Amtliche Gesetzesanmerkung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 2.17

    Kreisverbände der NPD haben Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei der

    (2) Aus Anlass der Kontoeröffnung ist der Beklagten die Erfüllung der ihr obliegenden allgemeinen Sorgfaltspflichten nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) in der hier anzuwendenden Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2018 (BGBl. I S. 1102), möglich.
  • BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 3.17

    Kreisverbände der NPD haben Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei der

    (bb) Aus Anlass der Kontoeröffnung ist der Beklagten die Erfüllung der ihr obliegenden allgemeinen Sorgfaltspflichten nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) in der hier anzuwendenden Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2018 (BGBl. I S. 1102), möglich.
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