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   BGBl. I 2020 S. 3344   

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BGBl. I 2020 S. 3344 (https://dejure.org/2020,42720)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 30.12.2020, Seite 3344
  • Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2021 - PKHB 2021)
  • vom 28.12.2020

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Wird zitiert von ...

  • BGH, 19.01.2022 - XII ZB 276/21

    Zur Frage, ob der Freibetrag nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 Buchst b ZPO

    Denn sofern vom Einkommen des Antragstellers lediglich ein hälftiger Kinderfreibetrag abgesetzt wird, der sich für das zum Zeitpunkt der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe (§ 115 Abs. 1 Satz 4 ZPO) neun Jahre alte Kind gemäß der Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung vom 28. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3344) auf 170 EUR belaufen hat, beträgt sein verbleibendes einzusetzendes Einkommen 95 EUR.
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