Gesetzgebung
| BGBl. I 2026 Nr. 47 |
- BGBl. I 2026 Nr. 47
- Zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes
- vom 23.02.2026
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 28.04.2026 - 11 CE 26.317
Einstweilige Anordnung vorläufige Genehmigung des Gelegenheitsverkehrs mit …
Dann steht das Verbot der Erteilung vorläufiger Genehmigungen gemäß § 15 Abs. 4 des Personenbeförderungsgesetzes vom 8. August 1990 (PBefG, BGBl I S. 1690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Februar 2026 (BGBl I Nr. 47), bei verfassungskonformer Auslegung (Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4 GG) dem Erlass einer Regelungsanordnung nicht entgegen (…vgl. BayVGH, B.v. 16.3.2023 - 11 CE 23.60 - juris Rn. 17 m.w.N.;… B.v. 30.6.2021 - 11 CE 20.2844 - juris Rn. 11).
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