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Gesetzgebung
   BGBl. II 1969 S. 1585   

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https://dejure.org/1969,7470
BGBl. II 1969 S. 1585 (https://dejure.org/1969,7470)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil II Nr. 59, ausgegeben am 02.09.1969, Seite 1585
  • Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen
  • vom 26.08.1969

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (57)

  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

    Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische …

    Rn. 2 1. Das am 24. April 1963 geschlossene Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (Wiener Konsularrechtsübereinkommen - WÜK, BGBl 1969 II S. 1585 ), dem auch die Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist, verfügt über mehr als 160 Vertragsparteien und hat damit im Wesentlichen universelle Geltung.
  • BVerfG, 06.12.2006 - 2 BvM 9/03

    Diplomatische Immunität

    Rn. 16 Zu den an einen Verzicht zu stellenden Anforderungen stützt sich die Stellungnahme im Wesentlichen darauf, dass das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 (…a.a.O.) wie auch das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 (BGBl II 1969 S. 1585 ff.) für die Fälle des in diesen Abkommen geregelten Immunitätsverzichts eine ausdrückliche Erklärung fordern.
  • BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 2485/07

    Verfassungsrechtlicher Anspruch auf ein faires Verfahren (Belehrung über das …

    Rn. 1 Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Frage, ob der Bundesgerichtshof in dem angegriffenen Beschluss seiner verfassungsrechtlichen Pflicht zur Berücksichtigung der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs über die Rechte aus Art. 36 Abs. 1 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 (WÜK, BGBl 1969 II S. 1585) nachgekommen ist.
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