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   BGBl. II 1969 S. 1953   

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BGBl. II 1969 S. 1953 (https://dejure.org/1969,6751)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil II Nr. 69, ausgegeben am 03.10.1969, Seite 1953
  • Gesetz zu dem Übereinkommen vom 6. Mai 1963 über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern
  • vom 29.09.1969

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Für die Bundesrepublik ist insoweit das im Rahmen des Europarats ausgearbeitete Übereinkommen vom 6. Mai 1963 über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern (BGBl. II 1969 S. 1953 und 2232) von Bedeutung, zu dessen Vertragsstaaten außerdem Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die skandinavischen Staaten und Großbritannien gehören (vgl. dazu Makarov, ZaöRV Bd. 33, 1973, S. 110 ff.).
  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 52.87

    Deutsch-Iranisches Niederlassungsabkommen - Zustimmungserfordernis -

    Dieses Interesse ist gesetzlich anerkannt durch §§ 9 Abs. 1 Nr. 1, 25 Abs. 1 RuStAG und das Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern vom 6. Mai 1963 (BGBl. 1969 II S. 1953, 1962/BGBl. 1974 II S. 1588).
  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 13.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; doppelte Staatsangehörigkeit; Hinnahme von

    Die bei In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts erörterte Frage, ob § 87 Abs. 2 AuslG zu dem Übereinkommen vom 6. Mai 1963 über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern (BGBl 1969 II S. 1953) teilweise im Widerspruch steht und nach dem Grundsatz der völkerrechtskonformen Anwendung und Auslegung zurückhaltend zu interpretieren ist oder als lex posterior vorgeht (vgl. Berlit, GK-StAR, § 87 AuslG, Rn. 248; Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 3. Aufl., § 87 AuslG, Rn. 32), stellt sich nicht mehr.
  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 20.88

    Asylberechtigter Iraner - Deutscher Ehegatte - Deutsch-Iranisches

    Dieses Interesse ist gesetzlich anerkannt durch §§ 9 Abs. 1 Nr. 1.25 Abs. 1 RuStAG und das Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern vom 6. Mai 1963 (BGBl. 1969 II S. 1953, 1962/BGBl. 1974 II S. 1588).
  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79

    Notwendigkeit eines staatlichen Interesses an der Einbürgerung - Einbürgerung

    Die Behörde hält sich daher grundsätzlich im Rahmen des Zwecks der Ermessensermächtigung, wenn sie mit Rücksicht hierauf einen Einbürgerungsantrag ablehnt (Urteil vom 4. November 1965 - BVerwG 1 C 127.63 - Buchholz 132.0 1. StARegG § 8 Nr. 3; vgl. dazu Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern vom 6. Mai 1963, BGBl. 1969 II S. 1953).
  • BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 5.89

    Wertentscheidung des Art. 6 GG - Ermessensentscheidung über Einbürgerungsbegehren

    Es hat in §§ 9 Abs. 1 Nr. 1, 25 Abs. 1 RuStAG und in dem innerstaatlich anwendbaren Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern vom 6. Mai 1963 (BGBl. II 1969 S. 1953, 2232) gesetzlichen Ausdruck gefunden.
  • VGH Bayern, 03.04.2003 - 5 BV 02.1943

    Doppelte Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung von Unionsbürgern

    Die bei Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts erörterte Frage, ob § 87 Abs. 2 AuslG mit dem Übereinkommen vom 6. Mai 1963 über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern (BGBl 1969 II S. 1953) teilweise in Widerspruch steht und nach dem Grundsatz der völkerrechtskonformen Anwendung und Auslegung zurückhaltend zu interpretieren ist oder als lex posterior vorgeht (vgl. Berlit, a.a.O., RdNr. 248; Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 3. Aufl. 2001, RdNr. 32 zu § 87 AuslG), stellt sich nicht mehr.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2002 - 13 S 1984/01

    Einbürgerungsbewerber: Staatsangehörigkeitsaufgabe mit Wiedereinbürgerungsabsicht

    Aber auch das Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern vom 6.5.1963 (BGBl. 1969 II, S. 1954), das von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert (BGBl. 1969 II, S. 1953), von der Türkei jedoch nicht unterzeichnet wurde (vgl. zu den Signatarstaaten: Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 3. Aufl. S. 1026), ist nicht geeignet, die vom Verwaltungsgericht vertretene Auffassung zu tragen.
  • BVerwG, 19.02.1991 - 1 B 17.91

    Ermessenseinbürgerung einer iranischen Staatsangehörigkeit - Grundsatz der

    Dieses Interesse findet gesetzlichen Ausdruck in den §§ 9 Abs. 1 Nr. 1, 25 Abs. 1 RuStAG sowie in dem Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern vom 6. Mai 1963 (BGBl. II 1969 S. 1953, 2232) und ist erst kürzlich durch Art. 1 §§ 85 Abs. 1 Nr. 1, 86 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 (BGBl. I S. 1354) bestätigt worden (vgl. auch die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 27. Januar 1990, BT-Drucks. 11/6321 S. 47).
  • BVerwG, 02.05.1988 - 1 B 26.88

    Nichteheliches Kind - Deutsche Staatsangehörigkeit - Einschränkung - Mutter -

    Auch das Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern vom 6. Mai 1963 (BGBl. 1969 II. S. 1953), geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3714), läßt den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 4 RuStAG unberührt.
  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 16.88

    Rechtmäßigkeit des Abhängigmachens der Einbürgerung von der Aufgabe der

  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 28.88

    Einbürgerung iranischer Staatsangehöriger auf Grund der allgemeinen Ermächtigung

  • BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 55/99 R

    Freiwilliger Wehrdienst in den dänischen Streitkräften eines deutsch-dänischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1999 - 8 A 1537/98

    Rechtliche Ausgestaltung der Einbürgerung eines iranischen Staatsangehörigen in

  • BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 62.76

    Ruhen der Wehrpflicht - Verlassen des Geltungsbereiches des Wehrpflichtgesetzes

  • BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 165.70

    Wehrpflichtigkeit eines Ausländers in Deutschland - Voraussetzung einer

  • BVerwG, 30.08.1972 - VIII B 67.72

    Zurückstellung auf Grund eines weitgehend geförderten Ausbildungsabschnittes -

  • BGH, 19.03.1975 - IV ZB 34/74

    Beurkundung eines Vaterschaftsanerkenntnisses bei Abgabe nach Heimatrecht des

  • VG Bremen, 01.09.2005 - 4 V 1405/05

    Einbürgerung hinfällig. Keine doppelte Staatsangehörigkeit

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