Gesetzgebung
| BGBl. II 1993 S. 1190 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil II Nr. 26, ausgegeben am 04.08.1993, Seite 1190
- Bekanntmachung über den Geltungsbereich der vier Genfer Rotkreuz-Abkommen sowie der Zusatzprotokolle hierzu
- vom 30.06.1993
Text
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 21.02.2001 - 3 StR 372/00
Völkerrechtliche Strafverfolgungspflicht
Unabhängig von der Frage, ob Bosnien-Herzegowina schon als einer der Nachfolgestaaten der ehemaligen Föderativen Volksrepublik Jugoslawien mit dem Tag seiner Unabhängigkeitserklärung vom 6. März 1992 die Verpflichtungen aus dieser IV. GK ohne weiteres übernommen hat, ist Bosnien-Herzegowina selbst am 31. Dezember 1992 mit Wirkung vom 6. März 1992 allen vier Genfer Konventionen vom 12. August 1949 beigetreten (BGBl 1993 II S. 1190). - BayObLG, 23.05.1997 - 3St RR 20/96
Aburteilung eines im Ausland von Ausländer begangenen Mordes
Slowenien ist somit ab 25. Juni 1991, Makedonien ab 8. September 1991, Kroatien ab 8. Oktober 1991 und Bosnien Herzegowina ab 6. März 1992 Rechtsnachfolger geworden (Bekanntmachungen über den Geltungsbereich der vier Genfer Rotkreuz-Abkommen sowie der Zusatzprotokolle hierzu vom 2. Oktober 1992 - BGBl II S. 1105 -, vom 30. Juni 1993 - BGBl II S. 1190 - und vom 22. März 1994 - BGBl II S. 509, 510).
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