Gesetzgebung
| BGBl. II 2002 S. 606 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil II Nr. 9, ausgegeben am 14.03.2002, Seite 606
- Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-schweizerischen Vertrages über die Änderung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember ...
- vom 17.01.2002
Text
Kontext
- BGBl. II 2001 S. 946
- BGBl. II 2002 S. 606 (Inkrafttreten)
Wird zitiert von ...
- BGH, 06.06.2002 - 4 ARs 3/02
Schengener Durchführungsübereinkommen; Regelungsbereich des EuGH-Gesetzes …
Soweit das vorlegende Oberlandesgericht darauf hinweist, daß für den Auslieferungsverkehr mit dem Königreich der Niederlande, der Italienischen Republik und der Schweizerischen Eidgenossenschaft dem Art. IV öErgV entsprechende Regelungen in Ergänzungsverträgen bestehen, ist ebenfalls nicht zu erwarten, daß sich die vorgelegten Rechtsfragen erneut stellen werden; denn die Niederlande und Italien sind Vertragsparteien des voraussichtlich alsbald in Kraft tretenden EU-AuslÜbk (…vgl. Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen 3. Aufl. S. 777 (Vertragstabelle); Schomburg NJW 2002, 1629, 1631 (vorzeitige Anwendung im Verhältnis zu den Niederlanden seit dem 27. September 2000, BGBl 2001 II 574)) und Art. IV Abs. 1 des deutsch-schweizerischen Ergänzungsvertrages vom 13. November 1969 ist bereits durch eine mit Art. 8 Abs. 1 EU-AuslÜbk identische Regelung ersetzt worden (vgl. den deutsch-schweizerischen Änderungsvertrag vom 8. Juli 1999 (BGBl 2001 II 946, 961); der Vertrag ist am 1. März 2002 in Kraft getreten (BGBl 2002 II 606)).
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