Gesetzgebung
| BGBl. II 2005 S. 369 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil II Nr. 9, ausgegeben am 13.04.2005, Seite 369
- Bekanntmachung zu dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen
- vom 14.03.2005
Text
Wird zitiert von ...
- BGH, 15.04.2008 - 4 ARs 22/07
Auslieferungsverbot nach Strafverfolgungsverjährung in Deutschland (Europäischer …
Rn. 17 Deutschland hat eine Erklärung nach Art. 28 Abs. 3 EuAlÜbk mit Wirkung vom 18. August 2004 abgegeben (BGBl 2005 II 369) und dem Generalsekretär des Europarats mitgeteilt, dass die Bestimmungen zum Europäischen Haftbefehl die entsprechenden Bestimmungen im Europäischen Auslieferungsabkommen vom 13. Dezember 1957 in den wechselseitigen Beziehungen zwischen Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ersetzen, dass das Abkommen aber hilfsweise anwendbar bleibt, soweit es die Möglichkeit bietet, über die Ziele des Europäischen Haftbefehls hinauszugehen, es zu einer Vereinfachung oder Erleichterung der Verfahren beiträgt und der betreffende Mitgliedstaat es insoweit ebenfalls weiter anwendet.
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