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   BGBl. I 1952 S. 188   

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BGBl. I 1952 S. 188 (https://dejure.org/1952,3060)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1952 Teil I Nr. 13, ausgegeben am 27.03.1952, Seite 188
  • Gesetz zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes
  • vom 25.03.1952

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 13.02.1953 - 1 StR 708/52

    Rechtsmittel

    Soweit Art. 5 Abs. 2 (b) des Gesetzes Nr. 33 der Alliierten Hohen Kommission auf Vorschriften des Wirtschaftsstrafgesetzes vom 26. Juli 1949 verweist, die durch das Gesetz zur Änderung und Verlängerung dieses Gesetzes vom 25. März 1952 (BGBl. I, S. 188) aufgehoben sind, haben an Stelle der aufgehobenen Vorschriften die sie ersetzenden Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 25. März 1952 (BGBl. I, S. 177) sinngemäss Anwendung zu finden (im Anschluss an 4 ARs 1/53 vom 28.1.1953).

    Soweit Art. 5 Abs. 2 (b) des Gesetzes Nr. 33 der Alliierten Hohen Kommission auf Vorschriften des Wirtschaftsstrafgesetzes vom 26. Juli 1949 verweist, die durch das Gesetz zur Änderung und Verlängerung dieses Gesetzes vom 25. März 1952 (BGBl. I, S. 188) aufgehoben sind, haben an Stelle der aufgehobenen Vorschriften die sie ersetzenden Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 25. März 1952 (BGBl. I, S. 177) sinngemäß Anwendung zu finden.

    Dieser hat in dem angeführten Beschluss überzeugend dargelegt, dass die Bestimmung in Art. 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes vom 25. März 1952 (BGBl. I, S. 188) unmittelbar oder sinngemäss auch für die in Art. 5 Abs. 2 (b) des Gesetzes Nr. 33 der Alliierten Hohen Kommission enthaltenen Verweisungen auf Vorschriften des Wirtschaftsstrafgesetzes vom 26. Juli 1949 gilt.

  • BGH, 28.01.1953 - 4 ARs 1/53

    Rechtsmittel

    Dass bei Abänderung gesetzlich in Bezug genommener Rechtsnormen auch die Verweisung auf sie anstelle der alten die abgeänderte Fassung zur Geltung bringen soll, entspricht nicht nur der Auffassung des deutschen, sondern auch der des alliierten Gesetzgebers (Art. 2 Abs. 1 G zur Änderung und Verlängerung des WiStG vom 25. März 1952 - BGBl I 188 - Art. 2 AHKG Nr. 3 - ABl 1949, 5, 31).
  • BGH, 01.04.1954 - 4 StR 363/53

    Rechtsmittel

    Gemäß Art. 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes vom 25. März 1952 (BGBl I 188) gelten Verweisungen auf aufgehobene Bestimmungen des Wirtschaftsstrafgesetzes vom 26. Juli 1949 als Verweisungen auf diejenigen Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, durch welche die entsprechenden Vorschriften des Wirtschaftsstrafgesetzes ersetzt worden sind.
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