Gesetzgebung
| BGBl. I 1956 S. 437 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1956 Teil I Nr. 24, ausgegeben am 31.05.1956, Seite 437
- Erstes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts
- vom 30.05.1956
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (9)
- LG Frankfurt/Main, 14.06.1968 - 4 Ks 1/67
(Dritter) Auschwitzprozess
Eine Verurteilung nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 10 wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil das Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 1.6.1956 seine Wirksamkeit verloren hat (§ 2 des 1.Ges. zur Aufhebung des Besatzungsrechtes vom 30.5.1956 - BGBl. I 437 ff. - in Verbindung mit Anlage II - BGBl. I 445 -). - LG Hamburg, 25.02.1966 - 21/65
Paul Wenneker
Das ergibt sich aus § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechtes vom 30.5.1956 (BGBl. I S.437). - BVerwG, 02.12.1960 - VII C 48.60
Rechtsmittel
Denn in diesem Falle sind sie weder durch Ziff. 7 des Besatzungsstatuts vom 12. Mai 1949 (AblAHK S. 13) noch durch Ziffer VI der Ersten Urkunde zur Revision des Besatzungsstatuts vom 6. März 1951 (ABlAHK S. 792) - Revidiertes Besatzungsstatut - noch durch die Art. 1 Abs. 1 und Abs. 3 des Überleitungsvertrages, sondern erst durch § 3 Abs. 1 des Ersten Gesetzes zur Aufhebung von Besatzungsrecht vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 437) - Aufhebungsgesetz - beseitigt worden.
- BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.60
Recht der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen
Denn in diesem Falle sind sie weder durch Ziff. 7 des Besatzungsstatuts vom 12. Mai 1949 (ABlAHK S. 13) noch durch Ziffer VI der Ersten Urkunde zur Revision des Besatzungsstatuts vom 6. März 1951 (ABlAHK S. 792) - Revidiertes Besatzungsstatut - noch durch die Art. 1 Abs. 1 und Abs. 3 des Überleitungsvertrages, sondern erst durch § 3 Abs. 1 des Ersten Gesetzes zur Aufhebung von Besatzungsrecht vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 437) - Aufhebungsgesetz - beseitigt worden. - LG Aurich, 29.05.1961 - 17 Ks 1/61
Zwangsverschleppung von etwa 250 Juden aus den Orten Schveksny, Vevirzeniai, …
Soweit die Verjährung nach dem 8.Mai 1945 auf Grund von Vorschriften oder infolge von Massnahmen der Besatzungsbehörden (z.B. wegen der Schliessung der Gerichte) gehemmt war, ist diese Hemmung durch § 5 Abs. 1 des Ersten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30.Mai 1956 (BGBl. I S.437) nachträglich beseitigt worden (vgl. Lackner in NJW 1960 S.1046). - LG Tübingen, 10.05.1961 - Ks 2/61
Massen- und Einzelerschiessungen mehrerer tausend Juden und Kommunisten (Männer, …
Durch das erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechtes vom 30.Mai 1956 (Bundesgesetzblatt I Seite 437) wurde das Kontrollratsgesetz Nr. 10 allerdings aufgehoben. - BGH, 22.05.1957 - IV ZR 4/57
Rechtsmittel
Dem steht auch nicht entgegen, daß das MilRegG Nr. 1 selbst wieder durch das erste Bundesgesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I, 437) aufgehoben worden ist. - LG Nürnberg-Fürth, 27.05.1963 - 1070 Ks 7/62
Tötung einzelner Juden in den Ghettos Sdolbunow und Misocz durch Erschiessen und …
Nach § 5 Abs. 1 des Ersten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30.5.1956 (BGBl. I, 437) laufen Fristen, deren Ablauf auf Grund von Vorschriften oder infolge von Massnahmen der Besatzungsbehörden gehemmt worden und beim Inkrafttreten dieses Gesetzes noch nicht eingetreten ist, in dem Zeitpunkt ab, in dem der Ablauf ohne diese Hemmung eintreten würde, jedoch nicht vor dem 31.12.1956. - LG Lüneburg, 09.10.1963 - 2a Ks 1/63
Erschiessung eines Volkssturmmannes wegen abfälliger Äusserungen über die …
Ob der Angeklagte des Totschlags schuldig ist und ob ihm gegebenenfalls mildernde Umstände zuzubilligen wären (§§ 212, 213 StGB), kann das Schwurgericht nicht mehr prüfen, da die Straftat insoweit seit dem 9.5.1960 verjährt ist (§ 67 StGB in Verbindung mit § 5 Abs. 1 des Ersten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30.5.1956 - BGBl. I S.437; vgl. auch Lackner in NJW 1960 S.1046).
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