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Gesetzgebung
   BGBl. I 1957 S. 1719   

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https://dejure.org/1957,6025
BGBl. I 1957 S. 1719 (https://dejure.org/1957,6025)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1957 Teil I Nr. 57, ausgegeben am 22.10.1957, Seite 1719
  • Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BVO)
  • vom 17.10.1957

Verordnungstext

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Wird zitiert von ... (42)

  • BGH, 10.11.2021 - VIII ZR 107/20

    Kosten der Fällung eines morschen, nicht mehr standsicheren Baums als …

    In Bezug auf Gartenpflegekosten wurden statt der früheren Formulierung, wonach "die Kosten der Gartenpflege" zu den umlagefähigen Betriebskosten zählten (siehe etwa § 27 Abs. 2 Nr. 9 in der Fassung der II. BV von 1957; BGBl. I S. 1719), diese Kosten nunmehr in Anlage 3 Nr. 9 zur II. BV in der Fassung von 1970 dahingehend erläutert, dass hierzu "die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen" gehören.
  • BGH, 12.02.1959 - VIII ZR 54/58

    Rückforderung eines Baukostenzuschusses

    In § 14 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung) vom 17. Oktober 1957 (BGBl. I 1719) sind als verlorene Baukostenzuschüsse Gold-, Sach- und Arbeitsleistungen an den Bauherrn bezeichnet, die zur Deckung der Gesamtkosten dienen und erbracht werden, um den Gebrauch von Wohn- oder Geschäftsräumen zu erlangen, ohne daß vereinbart ist, den Wert der Leistung zurückzuerstatten oder mit der Miete oder mit einem ähnlichen Entgelt zu verrechnen oder als Vorauszahlung hierauf zu behandeln.
  • BFH, 21.10.1959 - II 3/58 U

    Berechnung der anrechenbaren Grundfläche aller Räume - Berechnung der Wohnungen …

    Im Sinne des § 1 Ziff. 1 des nordrhein-westfälischen Gesetzes über Grunderwerbsteuerbefreiung für den Wohnungsbau vom 4. März 1952 ist sowohl die Berechnung der "anrechenbaren Grundfläche aller Räume (Wohn- und Nutzfläche)" als auch die der "Wohnungen und Wohnräume, die nach § 7 des Ersten Wohnungsbaugesetzes vom 24. April 1950 (BGBl S. 83) grundsteuerbegünstigt sind", unter Zugrundelegung der Verordnung über Wirtschaftlichkeits- und Wohnflächenberechnung nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz (Erste Berechnungsverordnung) vom 20. November 1950/17. Oktober 1957 (BGBl 1950 I S. 753/BGBl 1957 I S. 1719, 1731) durchzuführen.

    Zusammenfassung: Im Sinne des § 1 Ziff. 1 des nordrhein-westfälischen Gesetzes über Grunderwerbsteuerbefreiung für den Wohnungsbau vom 4. März 1952 ist sowohl die Berechnung der "anrechenbaren Grundfläche aller Räume (Wohn- und Nutzfläche)" als auch die der "Wohnungen und Wohnräume, die nach § 7 des Ersten Wohnungsbaugesetzes vom 24. April 1950 (BGBl S. 83) grundsteuerbegünstigt sind", unter Zugrundelegung der Verordnung über Wirtschaftlichkeits- und Wohnflächenberechnung nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz (Erste Berechnungsverordnung) vom 20. November 1950/17. Oktober 1957 (BGBl 1950 I S. 753/BGBl 1957 I S. 1719, 1731) durchzuführen.

    Die Wohnfläche müsse somit nach § 25 Abs. 3 der Verordnung über Wirtschaftlichkeits- und Wohnflächenberechnung nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz (Erste Berechnungsverordnung - 1. BVO -) vom 20. November 1950/17. Oktober 1957 (BGBl 1957 I S. 1719, 1731) ermittelt werden.

    Was unter "anrechenbar" zu verstehen ist, ergibt sich aus § 25 Abs. 1 und 2 der I. BVO (= § 42 Abs. 1 bis 3 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz - Zweite Berechnungsverordnung (II. BVO) - vom 17. Oktober 1957, BGBl 1957 I S. 1719); dort werden unter anrechenbaren Grundflächen nur die Grundflächen der Räume verstanden, die "ausschließlich zu der Wohnung gehören".

  • BGH, 14.02.1991 - V ZB 12/90

    Anforderungen an Trennwände für Abgeschlossenheit

    Das bei Erlaß des Wohnungseigentumsgesetzes erst in den Anfängen stehende öffentliche Wohnungsrecht benutzt zwar verschiedentlich ebenfalls den Begriff der abgeschlossenen Wohnung; die diesbezüglichen Bestimmungen können aber schon nach der Zeitfolge nicht Vorbild für die Regelung in § 3 Abs. 2 WEG gewesen sein (vgl. § 6 Abs. 2 I. BMietG v. 27. Juli 1955, BGBl I S. 458; § 2 Abs. 1 II. BMietG v. 23. Juni 1960, BGBl I S. 389; § 20 Abs. 2 Satz 2 I. WoBauG i.d.F. v. 25. August 1953, BGBl S. 1047; § 40 Abs. 1 Lit. a II. WoBauG v. 27. Juni 1956, BGBl I S. 523; § 44 Abs. 3 Nr. 2 II. BV v. 17. Oktober 1957, BGBl I S. 1719).
  • AG Dortmund, 19.12.2017 - 425 C 5534/17

    Betriebskosten: Abrechnung nach Wirtschaftseinheiten auch nach Ende der …

    An der Möglichkeit zur Bildung von Wirtschaftseinheiten hat sich durch die an Stelle des § 3 der Verordnung über Wirtschaftlichkeits- und Wohnflächenberechnung für neugeschaffenen Wohnraum (Berechnungsverordnung) vom 20. November 1950 (BGBl. I 1950, 753) getretene Vorschrift des § 2 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (II. Berechnungsverordnung) vom 17. Oktober 1957 (BGBl. I 1719) nichts geändert.
  • BGH, 05.02.1975 - VIII ZR 167/73

    Erhöhung des Mietzinses durch einen Vermieter steuerlich begünstigten Wohnraums - …

    Denn die Zweite Berechnungsverordnung galt und gilt (u.a.) gerade für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit im steuerbegünstigten Wohnungsbau (§ 1 Abs. 2 a II. BVO in der bei Vertragsschluß geltenden Fassung vom 17. Oktober 1957 - BGBl I 1719; § 1 a Abs. 1 Nr. 3 und 6 II. BVO in der ab 1. Januar 1963 geltenden Fassung vom 19. Dezember 1962 - BGBl I 738; jetzt, nämlich seit 1. Januar 1971 - BGBl 1970 I 1671 und 1681 -: § 1 Nr. 2 II. BVO).

    Das bedeutet, daß der Kläger - beispielsweise - einen höheren Ansatz der Verwaltungskosten als nach § 26 II. BVO zulässig (am 1. August 1970 85,- DM) nicht damit rechtfertigen kann, § 26 Abs. 3 II. BVO in der Fassung vom 17. Oktober 1957 (BGBl I 1719) habe eine Überschreitung des in Abs. 2 vorgesehenen Satzes (damals 50,- DM) zugelassen, wenn nachweislich und nachhaltig höhere Verwaltungskosten entstanden.

  • BayObLG, 24.02.1984 - REMiet 3/84
    cc) Die gemäß gesetzlicher Ermächtigung erlassene, im Bundesgesetzblatt ordnungsgemäß verkündete Zweite Berechnungsverordnung vom 17.10.1957 (BGBl I S. 1719) i.d.F. vom 18.7.1979 (BGBl I S. 1077) ist eine Rechtsverordnung.
  • BGH, 28.06.1962 - III ZR 58/61

    Vergabe der vorgesehenen öffentlichen Mittel durch die mit der Förderung des …

    Auch sei die Wirtschaftlichkeitsberechnung entgegen den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der 2. Berechnungsverordnung vom 17. Oktober 1957 (BGBl I S. 1719) vorgenommen worden.

    Das gleiche gilt, soweit das Berufungsgericht auch die Anwendbarkeit der 2. BerechnungsVO vom 17. Oktober 1957 (BGBl I S. 1719) - hier insbesondere §§ 18-20 - und damit auch die Pflicht zum Aufstellen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung nach diesen Vorschriften, insbesondere also mit einer 4 %igen Verzinsung des Eigenkapitals, verneint.

  • BGH, 03.02.1959 - VIII ZR 91/58
    In § 14 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung) vom 17. Oktober 1957 (BGBl I 1719) sind als verlorene Baukostenzuschüsse Geld-, Sach- und Arbeitsleistungen an den Bauherrn bezeichnet, die zur Leckung der Gesamtkosten dienen und erbracht werden, um den Gebrauch von Wohn- oder Geschäftsräumen zu erlangen, ohne daß vereinbart ist, den Wert der Leistung zurückzuerstatten oder mit der Miete oder einem ähnlichen Entgelt zu verrechnen oder als Vorauszahlung hierauf zu behandeln.
  • BGH, 14.07.1960 - VIII ZR 156/59

    Erstattung von verlorenen Baukostenzuschüssen des Mieters in der …

    In § 14 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsvorordnung) vom 17. Oktober 1957 (BGBl I 1719) und ähnlich in § 57 c ZVG sind als verlorene Zuschüsse Geld-, Sach- und Arbeitsleistungen an den Bauherrn bezeichnet, die zur Deckung der Gesamtkosten dienen und erbracht werden, um den Gebrauch von Wohn- und Geschäftsräumen zu erlangen, ohne dass vereinbart ist, den Wert der Leistung zurückzuerstatten oder mit der Miete oder einem ähnlichen Entgelt zu verrechnen oder als Vorauszahlung hierauf zu behandeln.
  • BFH, 02.03.1971 - II R 141/67

    Verhältnisrechnung - Zusatzräume - Berechnung der Wohnflächen - Nutzflächen - …

  • BFH, 11.10.1977 - VIII R 20/75

    Ermittlung des Nutzungswertes - Wohnung im eigenen Haus - Marktmiete - …

  • BVerwG, 14.11.1968 - VIII C 11.65

    Anerkennung eines Einfamilienhauses als steuerbegünstigte Wohnung - Anrechnung …

  • BFH, 29.03.1974 - III R 59/73

    Zuschlag für Kosten der Schönheitsreparaturen bei Schätzung der üblichen Miete …

  • BFH, 15.01.1965 - VI 115/63 U

    Kosten für den Anschluß eines Hauses an das Stromversorgungsnetz als …

  • BGH, 25.05.1970 - V ZR 90/67

    Anforderungen für das Vorliegen eines Dissens bei einem Kaufvertrag - …

  • VG Sigmaringen, 09.01.2002 - 1 K 2602/00

    Heranziehung zu einer Fehlbelegungsabgabe

  • BVerwG, 23.04.1975 - VIII C 93.70

    Ausbau eines Wohnhauses

  • BFH, 08.07.1971 - IV 253/65

    Gebäude - Wohnzwecke - Berechnungsverordnung - Grundflächenberechung - Dachboden …

  • BGH, 12.01.1966 - VIII ZR 175/64

    Begründetheit eines Mieterhöhungsverlangens - Möglichkeit einer Erhöhung der …

  • BVerwG, 09.09.1963 - VIII C 1.62

    Anforderungen an die Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnung - Folgen der …

  • BFH, 13.08.1969 - II 213/65

    80-Vomhundertgrenze - Errechnung durch Finanzamt - Verhältnisrechnung - …

  • BVerwG, 04.10.1965 - VIII C 112.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.09.1963 - VIII C 4.62

    Anforderungen an eine rechtmäßige Bewilligung eines Wohnungsbaudarlehens - …

  • BVerwG, 01.09.1983 - 8 B 54.83

    Verfassungsmäßigkeit der durch die Altbaumietenverordnung Berlin (AMVOB) …

  • BFH, 20.12.1968 - III R 122/67

    GmbH-Anteile - Gemeiner Wert - Grundstücksverwaltungsgesellschaften - …

  • BGH, 16.06.1967 - V ZR 102/64

    Notarieller Grundstücksvertrag mit Abreden zu den Finanzierungsplänen - …

  • BFH, 12.12.1969 - III R 30/66

    Kanalbaubeiträge - Erlaß von HGA - Ertragsberechnung - Betriebskosten - …

  • BGH, 20.09.1967 - V ZR 127/66

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.10.1965 - VIII C 71.64

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.04.1965 - VIII ZR 135/63

    Einseitige Mieterhöhungserklärung - Anhebung der Miete auf die zulässige …

  • VG Frankfurt/Main, 21.06.2000 - 1 E 1790/99
  • BGH, 14.04.1969 - VIII ZR 131/67

    Errichtung von Mietwohnungen im Rahmen eines steuerbegünstigten Wohnungsbaus - …

  • BVerwG, 05.06.1963 - V C 66.62
  • OLG Köln, 13.05.1960 - 4 U 152/59

    Klage auf einen Pflichtteil nach dem Erbfall; Schätzung des Wertes der …

  • BGH, 06.10.1976 - VIII ZR 191/75

    Zahlungsanspruch aus einer vertraglichen Mietausfallgarantie - Auslegung der …

  • BGH, 11.02.1972 - V ZR 153/69

    Erwerb eines Eigenheims - Übereignung eines Grundstücks - Anspruch auf …

  • BVerwG, 07.12.1967 - VIII C 3.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.09.1963 - VIII C 29.62

    Anspruch auf Bewilligung weiterer öffentlicher Mittel zur Deckung einer durch …

  • BFH, 22.02.1967 - VI R 49/66

    Anwendbarkeit des § 7 Abs. 6 EStG bei gewerblicher Vermietung von Garagen

  • BGH, 28.04.1965 - VIII ZR 162/63

    Umfang des richterlichen Ermessens im Rahmen von § 19 Abs. 2 des …

  • BGH, 02.11.1961 - VII ZR 116/60

    Rechtsmittel

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