Gesetzgebung
BGBl. I 1957 S. 293 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1957 Teil I Nr. 11, ausgegeben am 30.03.1957, Seite 293
- Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst
- vom 30.03.1957
Gesetzestext
In Nachschlagewerken
- Wikipedia
Arbeitsplatzschutzgesetz
Wird zitiert von ... (13)
- BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 25/83 Aufgrund des gemäß 5 78 Abs. 1 Nr. 1 des Zivildienstgesetzes idF der Bekanntmachung vom 9. August 1973 (BGBl I 1015) für anerkannte Kriegsdienstverweigerer wie den Kläger entsprechend geltenden Gesetzes über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (AerlSchG) vom 30. März 1957 (BGBl I 293), beide Gesetze hier anwendbar in der Fassung, die sie durch das Fünfte Gesetz Änderung des Ünterhaltssicherungsgesetzes zur vom.
Die Regelung des S 112 Abs. 5 Nr. 5 AFG geht, was das LSG übersehen hat, letztlich auf 5 1" AerlSchG idF vom 30. März 1957 (BGBl I 293) zurück.
- BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 10.67
Anspruch auf Erstattung der während der Pflichtwehrübung eines Angestellten an …
Ihren Anspruch auf Erstattung der während der Pflichtwehrübung ihres Angestellten an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder geleisteten Beiträge zur zusätzlichen Altersund Hinterbliebenenversorgung stützt die Klägerin auf § 5 Abs. 2 des Arbeitsplatzschutzgesetzes - ArbplSchG - vom 30. März 1957 (BGBl. I S. 293). - BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67
Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 8 S. 3 WPflG
Die Wirkungen des Wehrpflichtverhältnisses auf die arbeitsrechtliche Stellung wehrpflichtiger Arbeitnehmer werden im wesentlichen durch das Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst ( Arbeitsplatzschutzgesetz ) vom 30. März 1957 (BGBl. I S. 293) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Mai 1968 (BGBl. I S. 551) - im folgenden: ArbPlSchG - geregelt.
- BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 3.66
Erstattung eines Verdienstausfalls - Verdienstausfall auf Grund einer Musterung - …
Die Abgrenzung des Personenkreises, dem Verdienstausfallentschädigung gewährt wird, ergibt sich nicht aus den vorgenannten Vorschriften allein, sondern aus der Bezugnahme dieser Vorschriften auf das Arbeitsplatzschutzgesetz - AplSchG - vom 30. März 1957 (BGBl. I S. 293), das jetzt in der Fassung vom 21. Mai 1968 (BGBl. I S. 551) gilt. - BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 150.69
Erstattungsfähigkeit von Umlagen an eine Zusatzkasse während des Wehrdienstes des …
Rechtsgrundlage ist § 5 Abs. 2 Sätze 1 und 2 des Arbeitsplatzschutzgesetzes - ArbplSchG - vom 30. März 1957 (BGBl. I S. 293), das während der hier in Betracht kommenden Zeit mit der Änderung durch Art. 2 des Gesetzes vom 21. April 1961 (BGBl. I S. 457 [460]) galt und jetzt in der Fassung vom 21. Mai 1968 (BGBl. I S. 551) eilt; die angeführten Sätze sind unverändert geblieben. - BAG, 14.11.1963 - 5 AZR 498/62
Ermächtigung des Arbeitgebers - Erholungsurlaub - Grundwehrdienst - …
Die Beklagte hat zur Begründung ihres Klagaoweisungsantrags die Ansicht vertreten, sie sei-»auf Grund des o A Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz) vom 30° März 1957 (BGBl. I S. 293) (künftig: ArbPlatzschutzG) "berechtigt, den dem Kläger aus dem Arbeitsverhältnis zustehenden Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat, den er Grundwehrdienst leiste, um ein Zwölftel zu kürzen» Arbeitsgericht und LandesarbeitsgericLt haben der Klage stattgegeben. - BVerwG, 06.05.1964 - VIII C 269.63
Anrechnung einer Urlaubsvergütung auf Leistungen nach dem …
Daß er nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz vom 30. März 1957 (BGBl. I S. 293) seinen Urlaub nach Beendigung der Wehrübung hätte erhalten können, ändere nichts daran, daß er den Urlaub trotz des Ruhens seines Arbeitsverhältnisses selbst beantragt habe. - BVerwG, 30.01.1970 - VI C 90.67
Rechtsmittel
Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz) vom 30. März 1957 (BGBl. I S. 293) in der Fassung des Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes vom 21. April 1961 (BGBl. I S. 457) und des Art. IV des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes vom 22. März 1962 (BGBl. I S. 169) zu entnehmen. - BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 190.67
Anspruch eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst auf Weiterzahlung des …
Die Klägerin stützt ihren Anspruch auf § 5 Abs. 2 des Arbeitsplatzschutzgesetzes - ArbplSchG - vom 30. März 1957 (BGBl. I S. 293). - BAG, 12.04.1962 - 5 AZR 395/61
Anspruch aus Beschäftigungsverhältnis - Dauer der Betriebszugehörigkeit - …
Auch gingen § 11 Abs. 2 Eignungsübungsgesetz vom 20.Januar 1956 - BGBl. I, 13 - und § 16 Abs. 2 Arbeitsplatzschutzgesetz vom 30. März 1957 - BGBl. I, 293 - von der Weitergeltung der VOen 1937 und 1940 aus. - BVerwG, 30.01.1970 - VI C 89.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 2.66
Ableistung des Grundwehrdienstes durch einen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst …
- BSG, 14.02.1973 - 1 RA 121/72