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   BGBl. I 1957 S. 293   

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BGBl. I 1957 S. 293 (https://dejure.org/1957,5129)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1957 Teil I Nr. 11, ausgegeben am 30.03.1957, Seite 293
  • Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst
  • vom 30.03.1957

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Wird zitiert von ... (13)

  • BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 25/83
    Aufgrund des gemäß 5 78 Abs. 1 Nr. 1 des Zivildienstgesetzes idF der Bekanntmachung vom 9. August 1973 (BGBl I 1015) für anerkannte Kriegsdienstverweigerer wie den Kläger entsprechend geltenden Gesetzes über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (AerlSchG) vom 30. März 1957 (BGBl I 293), beide Gesetze hier anwendbar in der Fassung, die sie durch das Fünfte Gesetz Änderung des Ünterhaltssicherungsgesetzes zur vom.

    Die Regelung des S 112 Abs. 5 Nr. 5 AFG geht, was das LSG übersehen hat, letztlich auf 5 1" AerlSchG idF vom 30. März 1957 (BGBl I 293) zurück.

  • BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 10.67

    Anspruch auf Erstattung der während der Pflichtwehrübung eines Angestellten an

    Ihren Anspruch auf Erstattung der während der Pflichtwehrübung ihres Angestellten an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder geleisteten Beiträge zur zusätzlichen Altersund Hinterbliebenenversorgung stützt die Klägerin auf § 5 Abs. 2 des Arbeitsplatzschutzgesetzes - ArbplSchG - vom 30. März 1957 (BGBl. I S. 293).
  • BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 8 S. 3 WPflG

    Die Wirkungen des Wehrpflichtverhältnisses auf die arbeitsrechtliche Stellung wehrpflichtiger Arbeitnehmer werden im wesentlichen durch das Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst ( Arbeitsplatzschutzgesetz ) vom 30. März 1957 (BGBl. I S. 293) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Mai 1968 (BGBl. I S. 551) - im folgenden: ArbPlSchG - geregelt.
  • BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 3.66

    Erstattung eines Verdienstausfalls - Verdienstausfall auf Grund einer Musterung -

    Die Abgrenzung des Personenkreises, dem Verdienstausfallentschädigung gewährt wird, ergibt sich nicht aus den vorgenannten Vorschriften allein, sondern aus der Bezugnahme dieser Vorschriften auf das Arbeitsplatzschutzgesetz - AplSchG - vom 30. März 1957 (BGBl. I S. 293), das jetzt in der Fassung vom 21. Mai 1968 (BGBl. I S. 551) gilt.
  • BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 150.69

    Erstattungsfähigkeit von Umlagen an eine Zusatzkasse während des Wehrdienstes des

    Rechtsgrundlage ist § 5 Abs. 2 Sätze 1 und 2 des Arbeitsplatzschutzgesetzes - ArbplSchG - vom 30. März 1957 (BGBl. I S. 293), das während der hier in Betracht kommenden Zeit mit der Änderung durch Art. 2 des Gesetzes vom 21. April 1961 (BGBl. I S. 457 [460]) galt und jetzt in der Fassung vom 21. Mai 1968 (BGBl. I S. 551) eilt; die angeführten Sätze sind unverändert geblieben.
  • BAG, 14.11.1963 - 5 AZR 498/62

    Ermächtigung des Arbeitgebers - Erholungsurlaub - Grundwehrdienst -

    Die Beklagte hat zur Begründung ihres Klagaoweisungsantrags die Ansicht vertreten, sie sei-»auf Grund des o A Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz) vom 30° März 1957 (BGBl. I S. 293) (künftig: ArbPlatzschutzG) "berechtigt, den dem Kläger aus dem Arbeitsverhältnis zustehenden Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat, den er Grundwehrdienst leiste, um ein Zwölftel zu kürzen» Arbeitsgericht und LandesarbeitsgericLt haben der Klage stattgegeben.
  • BVerwG, 06.05.1964 - VIII C 269.63

    Anrechnung einer Urlaubsvergütung auf Leistungen nach dem

    Daß er nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz vom 30. März 1957 (BGBl. I S. 293) seinen Urlaub nach Beendigung der Wehrübung hätte erhalten können, ändere nichts daran, daß er den Urlaub trotz des Ruhens seines Arbeitsverhältnisses selbst beantragt habe.
  • BVerwG, 30.01.1970 - VI C 90.67

    Rechtsmittel

    Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz) vom 30. März 1957 (BGBl. I S. 293) in der Fassung des Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes vom 21. April 1961 (BGBl. I S. 457) und des Art. IV des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes vom 22. März 1962 (BGBl. I S. 169) zu entnehmen.
  • BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 190.67

    Anspruch eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst auf Weiterzahlung des

    Die Klägerin stützt ihren Anspruch auf § 5 Abs. 2 des Arbeitsplatzschutzgesetzes - ArbplSchG - vom 30. März 1957 (BGBl. I S. 293).
  • BAG, 12.04.1962 - 5 AZR 395/61

    Anspruch aus Beschäftigungsverhältnis - Dauer der Betriebszugehörigkeit -

    Auch gingen § 11 Abs. 2 Eignungsübungsgesetz vom 20.Januar 1956 - BGBl. I, 13 - und § 16 Abs. 2 Arbeitsplatzschutzgesetz vom 30. März 1957 - BGBl. I, 293 - von der Weitergeltung der VOen 1937 und 1940 aus.
  • BVerwG, 30.01.1970 - VI C 89.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 2.66

    Ableistung des Grundwehrdienstes durch einen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst

  • BSG, 14.02.1973 - 1 RA 121/72
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