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   BGBl. I 1972 S. 49   

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BGBl. I 1972 S. 49 (https://dejure.org/1972,6513)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1972 Teil I Nr. 3, ausgegeben am 19.01.1972, Seite 49
  • Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
  • vom 16.01.1972

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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 20.07.1982 - 1 ABR 19/81

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung

    Im Gegensatz zu § 26 Abs. 2 Wahlordnung 1972 vom 16. Januar 1972 - BGBl. I S. 49 - (im folgenden WO 72) enthält § 26 WO 53 keine Bestimmung des Inhalts, daß für Betriebs teile und Nebenbetriebe, die räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt sind, der Wahlvorstand die schriftliche Stimmabgabe beschließen könne.
  • BVerwG, 11.06.1975 - VII P 15.73

    Listenvertreter - Wahlvorstand - Wahlvorschlag - Einreichungsfrist

    Das besagt auch § 6 Abs. 5 Satz 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes - Wahlordnung (WO-BetrVG) 1972 - vom 16. Januar 1972 (BGBl. I S. 49).
  • LAG Bremen, 11.07.2002 - 3 TaBV 2/02

    Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl; Übergangsvorschriften des

    Eine weitere Übergangsvorschrift enthält § 125 Abs. 3 BetrVG n.F. Danach findet auf Wahlen des Betriebsrats, die nach dem 28. Juli 2001 eingeleitet werden, die erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 16. Januar 1972 (BGBl. I S. 49), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 16. Januar 1995 (BGBl. I S. 43), die zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 24. Oktober 1972 (BGBl. I S. 2029), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 28. September 1989 (BGBl. I S. 1795) und die Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen vom 26. Juni 1995 (BGBl. I S. 871) bis zu deren Änderung entsprechende Anwendung.
  • LAG Bremen, 11.07.2002 - 3 TaBV 5/02

    Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl; Übergangsvorschriften des

    Eine weitere Übergangsvorschrift enthält § 125 Abs. 3 BetrVG n.F. Danach findet auf Wahlen des Betriebsrats, die nach dem 28. Juli 2001 eingeleitet werden, die erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 16. Januar 1972 (BGBl. I S. 49), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 16. Januar 1995 (BGBl. I S. 43), die zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 24. Oktober 1972 (BGBl. I S. 2029), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 28. September 1989 (BGBl. I S. 1795) und die Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen vom 26. Juni 1995 (BGBl. I S. 871) bis zu deren Änderung entsprechende Anwendung.
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