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   BGBl. I 1976 S. 3871   

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BGBl. I 1976 S. 3871 (https://dejure.org/1976,4952)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 151, ausgegeben am 30.12.1976, Seite 3871
  • Gesetz zur Weiterentwicklung des Kassenarztrechts (Krankenversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz - KVWG)
  • vom 28.12.1976

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (56)

  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 25/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs 3 Ärzte-ZV -

    Die dem heute geltenden § 98 Abs. 1 Satz 1 SGB V im Wesentlichen entsprechende Fassung erhielt die Regelung mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Kassenarztrechts (Krankenversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz - KVWG) vom 28.12.1976 (BGBl I 3871) , mit dem die Wendung "die sonstige Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung sowie die zu ihrer Sicherstellung erforderliche Bedarfsplanung und Beschränkung von Zulassungen" eingefügt wurde.
  • BSG, 11.12.2019 - B 6 KA 23/18 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zuständigkeit - Gremien der

    Nach § 368n Abs. 3 RVO in der Fassung des Gesetzes über Kassenarztrecht vom 17.8.1955 (BGBl I 513; seit der Änderung durch Art. 1 Nr. 15 Buchst d des Krankenversicherungs-Weiterentwicklungsgesetzes vom 28.12.1976 <BGBl I 3871> mWv 1.1.1977 als § 368n Abs. 4 RVO) war die Überwachung der kassenärztlichen Tätigkeit eine Aufgabe der KÄV.
  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 19/14 R

    (Vertrags[zahn]arzt - Honorarkürzung wegen fehlendem Fortbildungsnachweis -

    Bezogen auf spezifisch vertragsärztliche Bereiche waren zudem die kassenärztlichen Vereinigungen bereits seit der Anfügung des § 368m Abs. 5 RVO (entsprechend dem heute geltenden § 81 Abs. 4 SGB V) durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Kassenarztrechts vom 28.12.1976 (BGBl I 3871) verpflichtet, in ihren Satzungen Regelungen für die Fortbildung der Ärzte auf dem Gebiet der vertragsärztlichen Tätigkeit, das Nähere über die Art und Weise der Fortbildung sowie die Teilnahmepflicht vorzusehen (zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung vgl BVerfG Beschluss vom 10.9.1979 - 1 BvR 1207/77 - Meso B 350/78) .
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