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   BGBl. I 1978 S. 497   

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BGBl. I 1978 S. 497 (https://dejure.org/1978,7675)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1978 Teil I Nr. 20, ausgegeben am 18.04.1978, Seite 497
  • Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
  • vom 14.04.1978

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Hamburg, 11.04.2013 - 4 Bf 141/11

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines rechtskräftig Verurteilten

    Denn die 1978 im Rahmen des Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung vom 14. April 1978 (BGBl. I, S. 497) in die StPO aufgenommenen Vorschriften der §§ 163b, 111 StPO ergänzen nicht § 81b Alt. 2 StPO für erkennungsdienstliche Maßnahmen zum Zweck der Strafverfolgungsvorsorge, sondern § 81b Alt. 1 StPO für erkennungsdienstliche Maßnahmen zum Zwecke der Strafverfolgung.
  • BGH, 24.08.1978 - 2 ARs 245/78

    Ausschluss eines Verteidigers aufgrund des Verdachts der terroristischen

    Auf Antrag des Generalbundesanwalts hat der Senat durch Beschluß vom 11. August 1978 das Ruhen der Verteidigerrechte aus den §§ 147, 148 StPO, auch für die in § 138 a Abs. 4 und 5 StPO idF des Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung vom 14. April 1978 (BGBl I 497) genannten Fälle angeordnet.
  • LG Augsburg, 15.07.1985 - AuStVK 364/84
    In dem Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages vom 27.01.1978 (BT-Drucksache 8/1482 S. 13) zum Gesetz vom 14.04.1978 (BGBl I 497 "Terroristengesetze") wird hierzu u.a. folgendes ausgeführt:.
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