Gesetzgebung
BGBl. I 1983 S. 105 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1983 Teil I Nr. 6, ausgegeben am 25.02.1983, Seite 105
- Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich
- vom 21.02.1983
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (95)
- BSG, 29.09.1998 - B 4 RA 15/98 R
Abwicklung des Versorgungsausgleichs bei späterer Änderung der …
Vielmehr steht diese Ausgleichsart bereits seit dem Inkrafttreten des VAHRG vom 21. Februar 1983 (BGBl I S 105) am 1. April 1983 (§ 13 Abs. 1 VAHRG) ua als sog "erweitertes Quasi-Splitting" auch für diejenigen zur Verfügung, deren auszugleichende Anrechte sich gegen einen öffentlichrechtlichen Versorgungsträger richten (vgl BVerfG in NJW 1983, 1417, 1419).Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß, BT-Drucks 9/2296 S 9) haben diese Begründung im wesentlichen unverändert übernommen.
Daß diese Bestimmung mit der Einführung des erweiterten Quasi-Splitting anstelle des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs in der Form der Begründung von Rentenanwartschaften durch Beitragsentrichtung nach § 1587b Abs. 3 BGB ohne weiteres die nunmehr erforderlich gewordene verwaltungsinterne Abwicklung gerade auch für den Bereich der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes erfaßte (vgl bereits § 1587b Abs. 1 Nrn 3 bis 7 BGB in der Fassung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich der Fraktionen der SPD und FDP, BT-Drucks 9/1981 S 3 f, 19 sowie Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses , BT-Drucks 9/2296 S 12), war im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens von Anfang an unzweifelhaft.
Dieser Erkenntnis folgend wurde, nachdem der 6. Ausschuß zu dem Ergebnis gekommen war, daß die beabsichtigten Änderungen des Versorgungsausgleichs statt in das BGB in ein besonderes Gesetz einzustellen seien (BT-Drucks 9/2296 S 10), im Rahmen des VAHRG auf eine zusätzliche Erstattungsvorschrift verzichtet und für den vorliegend interessierenden Zusammenhang stets die bis heute unveränderte Verweisung in § 1 Abs. 3 VAHRG für ausreichend erachtet (…S 12 aaO).
Ihrem Wortlaut entsprechend wurde die Bestimmung dabei zutreffend so verstanden, daß für die neuen "Quasi-Splitting-Fälle" sinngemäß alle Vorschriften anzuwenden sind, die auf das Quasi-Splitting nach § 1587b Abs. 2 BGB anzuwenden sind (BT-Drucks 9/2296, aaO).
Sie gehört als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 1 VBL-Satzung) zunächst zum überschaubaren Kreis der öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger, auf den das Erstattungsverfahren im Interesse der gesetzlichen Rentenversicherung bewußt beschränkt wurde, um eine Durchführung mit vertretbarem Aufwand zu gewährleisten (vgl BT-Drucks 9/2296, S 12 und Schmeiduch, Beiträge an Stelle einer Erstattung der Aufwendungen nach einem Quasi-Splitting im Versorgungsausgleich , AmtlMittLVA Rheinpr 1989, S 185).
Hinsichtlich der anfallenden Aufwendungen im übrigen wurde davon ausgegangen, daß "das Quasi-Splitting für den Träger der auszugleichenden Versorgung bei einer Gesamtbetrachtung aller in seinem Bereich vorkommenden Scheidungsfälle grundsätzlich kostenneutral sei" (BT-Drucks 9/1981, S 18 und BT-Drucks 9/2296, S 9).
Nach der bekannten und ausdrücklich zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1982, 795 = BGHZ 84, 158) konnten folglich im Wege des Quasi-Splitting nur die schon unverfallbaren Anwartschaften, während des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses des Ausgleichsverpflichteten also allein die Anwartschaften auf die Versichertenrente, ausgeglichen werden (BT-Drucks 9/2296, S 12).
- BSG, 29.09.1998 - B 4 RA 16/98 R
Abwicklung des Versorgungsausgleichs bei späterer Änderung der …
Vielmehr steht diese Ausgleichsart bereits seit dem Inkrafttreten des VAHRG vom 21. Februar 1983 (BGBl I S 105) am 1. April 1983 (§ 13 Abs. 1 VAHRG) ua als sog "erweitertes Quasi-Splitting" auch für diejenigen zur Verfügung, deren auszugleichende Anrechte sich gegen einen öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger richten (vgl BVerfG in NJW 1983, 1417, 1419).Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß, BT-Drucks 9/2296 S 9) haben diese Begründung im wesentlichen unverändert übernommen.
Daß diese Bestimmung mit der Einführung des erweiterten Quasi-Splitting anstelle des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs in der Form der Begründung von Rentenanwartschaften durch Beitragsentrichtung nach § 1587b Abs. 3 BGB ohne weiteres die nunmehr erforderlich gewordene verwaltungsinterne Abwicklung gerade auch für den Bereich der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes erfaßte (vgl bereits § 1587b Abs. 1 Nrn 3 bis 7 BGB in der Fassung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich der Fraktionen der SPD und FDP, BT-Drucks 9/1981 S 3 f, 19 sowie Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses , BT-Drucks 9/2296 S 12), war im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens von Anfang an unzweifelhaft.
Dieser Erkenntnis folgend wurde, nachdem der 6. Ausschuß zu dem Ergebnis gekommen war, daß die beabsichtigten Änderungen des Versorgungsausgleichs statt in das BGB in ein besonderes Gesetz einzustellen seien (BT-Drucks 9/2296 S 10), im Rahmen des VAHRG auf eine zusätzliche Erstattungsvorschrift verzichtet und für den vorliegend interessierenden Zusammenhang stets die bis heute unveränderte Verweisung in § 1 Abs. 3 VAHRG für ausreichend erachtet (…S 12 aaO).
Ihrem Wortlaut entsprechend wurde die Bestimmung dabei zutreffend so verstanden, daß für die neuen "Quasi-Splitting-Fälle" sinngemäß alle Vorschriften anzuwenden sind, die auf das Quasi-Splitting nach § 1587b Abs. 2 BGB anzuwenden sind (BT-Drucks 9/2296, aaO).
Sie gehört als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 1 VBL-Satzung) zunächst zum überschaubaren Kreis der öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger, auf den das Erstattungsverfahren im Interesse der gesetzlichen Rentenversicherung bewußt beschränkt wurde, um eine Durchführung mit vertretbarem Aufwand zu gewährleisten (vgl BT-Drucks 9/2296, S 12 und Schmeiduch, Beiträge an Stelle einer Erstattung der Aufwendungen nach einem Quasi-Splitting im Versorgungsausgleich , AmtlMittLVA Rheinpr 1989, S 185).
Hinsichtlich der anfallenden Aufwendungen im übrigen wurde davon ausgegangen, daß "das Quasi-Splitting für den Träger der auszugleichenden Versorgung bei einer Gesamtbetrachtung aller in seinem Bereich vorkommenden Scheidungsfälle grundsätzlich kostenneutral sei" (BT-Drucks 9/1981, S 18 und BT-Drucks 9/2296, S 9).
Nach der bekannten und ausdrücklich zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1982, 795 = BGHZ 84, 158) konnten folglich im Wege des Quasi-Splitting nur die schon unverfallbaren Anwartschaften, während des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses des Ausgleichsverpflichteten also allein die Anwartschaften auf die Versichertenrente, ausgeglichen werden (BT-Drucks 9/2296, S 12).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - 1 A 2307/07
Unterhaltsansprüche i.S.v. § 5 Abs. 1 Versorgungsausleichs-Härteregelungsgesetz …
Einer Kürzung der Versorgungsbezüge des Klägers steht aber § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich - VAHRG - vom 21.2.1983 (BGBl. I S. 105), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242), entgegen.Dies ergibt sich sowohl aus der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 5.12.1980, vgl. BT-Drucks. 9/34, S. 1, 6, als auch aus der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages vom 13.12.1982.
BT-Drucks. 9/2296, S. 1, 8.
BT-Drucks. 9/34, S. 4, 9. .
BT-Drucks. 9/34, S. 4, 9. .
Auch lässt sich hierfür weder der Begründung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU/CSU vom 11.6.1981, vgl. BT-Drucks. 9/562, S. 3, 5 f., auf den diese Änderung maßgeblich zurückging (vgl. § 2 diese Entwurfs), noch der mehrheitlichen Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vom 13.12.1982 zu § 5 des Gesetzes, vgl. BT-Drucks. 9/2296, S. 5, 14 f., die der späteren Fassung des Gesetzes entsprach, etwas entnehmen.
- LSG Baden-Württemberg, 27.06.2017 - L 11 R 4695/16
Versorgungausgleich - Anpassung der Altersrente der ausgleichspflichtigen Person …
Dies hat letztlich auf die Frage abgezielt, ob ein Anspruch bestanden hat bzw ob eine Leistung erbracht wurde (vgl die Gesetzesbegründung BT-Drs 9/2296, 14, die auf die ausgezahlten Rentenleistungen abstellt;… ebenso BSG 08.04.1987, 5a RKn 6/86, SozR 1300 § 48 Nr. 36;… zum Begriff des "Gewährens" BSG 29.8.1968, 4 RJ 299/66, BSGE 28, 214, SozR Nr. 10 zu § 1244a RVO = juris Rn 9;… zum Begriff des "Erhaltens BSG 16.2.1984, 1 RA 35/83, SozR 2200 § 1241f Nr. 2, juris Rn 16). - BVerwG, 19.11.2015 - 2 C 48.13
Versorgungsausgleich; Rückabwicklung; Wiedereinsetzung; Nachsichtgewährung; …
Das zuvor geltende Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichshärtefallgesetz - VAHRG -) vom 21. Februar 1983 (BGBl. I S. 105) findet keine Anwendung. - BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87
Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG
Die Vorlage betrifft im Kern die Frage, ob § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich - VAHRG - vom 21. Februar 1983 (BGBl. I S.105) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. - BSG, 01.09.1988 - 11a RA 38/87
Übertragung von Rentenanwartschaften - Begründung von Rentenanwartschaften - …
Die Beteiligten streiten darum, von welchem Zeitpunkt an die aufgrund des Versorgungsausgleichs geminderte Rente nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich vom 21. Februar 1983 (BGBl I 105) - VAHRG - wieder ungemindert zu gewähren ist.Davon gehe auch ein Berechnungsbeispiel im Bericht des Rechtsausschusses des Bundestages vom 13. Dezember 1982 aus (Hinweis auf BT-Drucks 9/2296 S 14).
Die verschiedenen Entwürfe sind schließlich in der Fassung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestags (6. Ausschuß) vom 13. Dezember 1982 (BT-Drucks 9/2296) Gesetz geworden.
Abgesehen davon, daß ein solcher Grundsatz das durch Auslegung gefundene Ergebnis nicht in Frage zu stellen vermag (…vgl hierzu SozR 2200 § 1304a Nr. 10), ist in der bereits erwähnten Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses vom 13. Dezember 1982 (BT-Drucks 9/2296 S 3) zum Kostenpunkt gesagt, wegen der begrenzten Geltungsdauer des Gesetzes könne davon ausgegangen werden, daß sich anfallende Kosten in relativ engen Grenzen hielten und sie, soweit sie entstünden, nach dem Urteil des BVerfG unabweisbar seien.
13. Dezember 1982 - BT-Drucks 9/2297 -, wo die Mehrkosten als nicht quantifizierbar bezeichnet worden sind).
- BSG, 20.04.1993 - 4 RA 4/92
Regelleistung aus im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht - Rückausgleich
Streitig ist, ob die Versichertenrente des Klägers wegen Erwerbsunfähigkeit (EU-Rente) nach Anwendung der Härteregelung in § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG) vom 21. Februar 1983 (BGBl I S 105, idF des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs vom 8. Dezember 1986, BGBl I S 2317) auch über den 31. Dezember 1987 hinaus ohne die Kürzung um die seiner früheren Ehefrau übertragenen Rentenanwartschaften zu zahlen ist.Im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 5. Dezember 1980 (BT-Drucks 9/34) zur Einführung einer Härteregelung, um die Auflagen im Urteil des BVerfG vom 28. Februar 1980 (BVerfGE 53, 257) zu erfüllen, und im Gesetzentwurf der SPD/FDP vom 15. September 1982 (BT-Drucks 9/1981) war jeweils in § 1587w Abs. 2 BGB-E der Leistungsbegriff eingeschränkt.
Gesetz wurden aber nicht diese Entwürfe, sondern ein Gesetzentwurf des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags vom 13. Dezember 1982 (BT-Drucks 9/2296).
- BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 133/89
Verfassungsmäßigkeit des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs
Kurz vor der Bekanntgabe dieser Entscheidung war das Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich vom 21. Februar 1983 (BGBl. I S. 105) - im folgenden: VAHRG - verkündet worden, das am 1. April 1983 in Kraft trat. - OVG Niedersachsen, 21.10.2003 - 2 LB 278/01
Kürzung von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen; Versorgungsausgleich mit …
Ist die Beklagte als zuständige Trägerin der Versorgungslast somit grundsätzlich berechtigt und verpflichtet, aufgrund des durchgeführten Versorgungsausgleichs die dem Kläger zustehenden Versorgungsbezüge nach § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG zu kürzen, so entfällt diese Kürzungsverpflichtung entgegen der Auffassung des Klägers für die Zeitspanne 1. Dezember 1996 bis 31. August 1998 auch nicht deshalb, weil die Kürzung in diesem Zeitraum wegen des Vorliegens einer Härte i. S. des § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (v. 21.2.1983, BGBl. I S. 105, zuletzt geändert durch Art. 30 des Gesetzes v. 25.7.1991, BGBl. I S. 1606 - VAHRG -) von der Beklagten hätte ausgesetzt werden müssen.Diesen möglichen Unzuträglichkeiten (Härten) soll die Bestimmung des § 5 VAHRG vorbeugen (BT-Drucks. 9/2296, S. 14 - zu § 5;… Maier, aaO, RdNr. 1).
Eine solche Härte kann ohne weiteres dann angenommen werden, wenn der durch den Versorgungsausgleich begünstigte geschiedene Ehegatte weiterhin auf die Unterhaltsleistungen des ausgleichsverpflichteten Beamten angewiesen ist (vgl. BT-Drucks. 9/2296, S. 8), weil der Ehegatte etwa wegen fehlender Wartezeit noch nicht in den Genuss der um übertragene Werteinheiten aus der Versorgungsanwartschaft des Beamten aufgestockten Rentenanwartschaft kommen kann, der unterhaltsverpflichtete Beamte aber durch den Eintritt in den Ruhestand und die hiermit verbundene Absenkung seiner Bezüge in seiner (unterhaltsrechtlichen) Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist.
- BSG, 18.01.1990 - 4 RA 4/89
Revision - Zurückverweisung - Beiladung - Ehrenbeamtendienst
- BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG
- BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83
- BVerwG, 19.11.2015 - 2 C 20.14
Rückabwicklung der Pensionskürzung nach Versorgungsausgleich auch dann …
- BVerwG, 28.02.2008 - 2 C 44.07
Kürzung der Versorgungsbezüge; Unterhaltsanspruch; Unterhaltsvereinbarung; …
- BSG, 31.10.1995 - 8 RKn 1/94
Unterhaltspflicht des Ausgleichsverpflichteten nach § 5 Abs. 1 VersorgAusglHärteG
- BSG, 14.02.1990 - 1 RA 11/89
Versorgungsausgleich - Rentenanwartschaft - Übertragen - Ehegatte
- BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 25.98
Soldatenversorgungsrecht - Versorgungsbezüge, Kürzung der - nach …
- BSG, 19.12.1991 - 4 RA 72/90
Nachzahlung nach § 6 VersorgAusglHärteG
- BSG, 08.12.1988 - 1 RA 35/86
Versorgungsausgleich - Rentenanwartschaft - Rentenberechnung
- BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 4.92
Versetzung eines Beamten in den Ruhestand - Gewährung von Unterhaltsleistungen - …
- VGH Baden-Württemberg, 03.12.2013 - 4 S 221/13
Kürzung der Versorgungsbezüge eines früheren Soldaten um …
- BSG, 09.11.1999 - B 4 RA 16/99 R
Maßgeblichkeit rechtskräftiger Abänderungsentscheidungen für das …
- BGH, 12.04.1989 - IVb ZB 84/85
Ende des Anspruchs auf Ausgleichsrente
- BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 70/85
Realteilung von Anwartschaften der Bayerischen Ärzteversorgung
- BGH, 12.04.1989 - IVb ZB 146/86
Einbeziehung einer privaten betrieblichen Altersversorgung mit dem statischen …
- BSG, 07.07.2005 - B 4 RA 14/04 R
Versorgungsausgleich - Härtefall - Rückausgleich - Tod des ausgleichsberechtigten …
- BGH, 10.09.1997 - XII ZB 31/96
Zulässigkeit des Versorgungsausgleichs durch Realteilung durch privatrechtlich …
- VG Berlin, 24.09.2013 - 28 K 80.11
Rechtmäßigkeit der Regelungen des VersAusglG §§ 37 Abs 1, 38 Abs 2, 34 Abs 3 bei …
- BVerfG, 11.12.2014 - 1 BvL 16/12
Unzulässige Richtervorlage zur Frage, ob die Abschaffung des sogenannten …
- BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 64/82
Berücksichtigung von Versorgungsleistungen des geschiedenen Ehegatten zu Gunsten …
- BFH, 05.05.1993 - X R 128/90
Schuldzinsen und andere Aufwendungen zur Kreditfinanzierung eines nach § 1587o …
- OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 209/08
Alimentation von Ruhestandsbeamten; Zahlung kinderbezogener Leistungen; …
- BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 14.93
Beamtenrecht - Versorgungsausgleich - Versetzung in Ruhestand - Dienstunfähigkeit
- BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 74/82
Für Versorgungsausgleich maßgeblicher Zeitpunkt bei längerem Zusammenleben wegen …
- BSG, 08.11.1989 - 1 RA 5/88
Anwendung des § 83a Abs. 4 S. 1 AVG bei nachträglich eingetretener …
- BSG, 08.12.1993 - 8 RKn 6/93
Ungekürzte Rente - Abgelten eines Unterhaltsanspruch - Kapitalabfindung
- BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 23.88
Feststellungsklage: Konkretes Rechtsverhältnis - Beamtenversorgung: …
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 4 S 483/14
Aufhebung der Aussetzung der Kürzung von Versorgungsbezügen eines früheren …
- BSG, 28.11.1990 - 4 RA 19/90
Versorgungsausgleich - Rentenanwartschaft - Verfahrensbeteiligter
- BGH, 01.06.1988 - IVb ZB 132/85
Einbeziehung einer lebenslangen Geldrente aufgrund der Übertragung von …
- BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 921/80
Zuordnung des Trägers einer Versorgung zu den öffentlich-rechtlichen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.1985 - 2 A 26/85
Kürzung der Versorgungsbezüge gem.§ 57 Abs. 1 und § 57 Abs. 2 Gesetz über die …
- BGH, 22.03.1984 - IX ZR 69/83
Bewertung von Anrechten aus einer Direktversicherung zur betrieblichen …
- LSG Baden-Württemberg, 15.12.2006 - L 7 R 4538/04
Öffentlich-rechtlicher Vergleichsvertrag, Rücknahme eines rechtswidrigen nicht …
- BSG, 23.06.1994 - 4 RA 4/93
Versorgungsausgleich - Unterhaltspflicht
- OLG Karlsruhe, 19.08.2004 - 12 U 135/04
Leibrentenversicherung: Ansprüche der geschiedenen Ehefrau im Rahmen des …
- BSG, 31.03.1992 - 4 RA 22/91
Halbwaisenrente - Kinderzuschuss - Erhöhung
- VGH Baden-Württemberg, 02.08.2004 - 4 S 399/03
Beschränkung der Versorgungskürzung auf gesetzliche nacheheliche …
- BSG, 26.06.1991 - 8 RKn 15/90
Kinderzuschuß in der Halbwaisenrente als Leistung iS. des VersorgAusglHärteG
- BVerwG, 13.09.1990 - 2 C 20.89
Witwengeld nach Scheidung und Wiederheirat derselben Ehegatten
- BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 927/80
Bezug von Rentenanwartschaften - Anspruch auf nacheheliche Versorgung - …
- OLG Naumburg, 12.10.2005 - 8 UF 184/05
Aussetzung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich
- BSG, 08.11.1989 - 1 RA 23/86
Verurteilung zur Beitragsrückzahlung nach § 7 VersorgAusglHärteG
- VG Neustadt, 12.03.2014 - 1 K 600/13
Rückwirkende Aufhebung der Kürzung von Versorgungsbezügen wegen …
- LSG Hamburg, 16.11.2010 - L 1 R 185/09
- BGH, 29.02.1984 - IVb ZB 915/80
Abfindungsanspruch bei noch nicht unverfallbaren Anwartschaften auf betriebliche …
- BVerwG, 01.02.1988 - 2 B 122.87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VG Ansbach, 01.02.2011 - AN 1 K 10.02237
Kürzung der Versorgungsbezüge trotz Ablebens des geschiedenen Ehegatten
- BVerwG, 19.02.2003 - 6 B 18.03
Scheidungsbedingte Kürzung der Rentenanwartschaften - Quasi-Splittings nach § 1 …
- BSG, 08.11.1989 - 1 RA 61/87
Rückübertragung von Rentenanwartschaften nach § 4 Abs. 1 VersorgAusglHärteG
- VG Regensburg, 17.02.2016 - RO 1 K 15.1306
Versorgungsansprüche der Ehegatten - Wittwengeld
- VG München, 06.06.2013 - M 12 K 11.3892
Aussetzung der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Ehescheidung
- BSG, 14.01.1986 - 5a RKn 24/84
Versorgungsausgleich - Regelung von Härten - Verfassungsmäßigkeit
- VGH Bayern, 27.09.2011 - 14 ZB 11.1071
Keine ernstlichen Zweifel
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2007 - L 1 RA 23/03
- VGH Baden-Württemberg, 09.09.2003 - 4 S 793/02
Familienzuschlag; Kapitalabfindung zur Erfüllung der Unterhaltspflicht
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2003 - L 3 RJ 4/02
Rentenversicherung
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.2000 - 4 S 2659/98
Versorgungsausgleich - Kürzung der Versorgung - Härteregelung
- BSG, 08.04.1987 - 5a RKn 6/86
Ausgleichsberechtigter - Aufhebung des Rentenbescheides - Rückwirkende Aufhebung …
- BGH, 29.02.1984 - IVb ZB 820/81
Ausgleich von Anwartschaften der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung im …
- VG Stuttgart, 26.07.2005 - 18 K 1506/04
Kürzung der Versorgungsbezüge eines geschiedenen vorzeitig in den Ruhestand …
- OVG Saarland, 24.05.2004 - 1 R 6/04
Kürzung der Beamtenversorgung bei Ehescheidung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2003 - L 1 RA 228/01
Anspruch auf Erstattung für im Verlaufe einer seemännischen Beschäftigung …
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.1989 - 2 A 124/88
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- BGH, 07.10.1987 - IVb ZB 20/84
Verfassungsmäßigkeit des § 2 des Gesetzes zur Regelung von Härten im …
- VG Augsburg, 01.07.2010 - Au 2 K 09.560
Kürzung von Versorgungsbezügen nach Rechtskraft des Scheidungsurteils; …
- VGH Bayern, 14.08.2008 - 14 B 06.2598
Beamtenrecht; Kürzung der Versorgung nach Versorgungsausgleich; Härtefall; …
- BVerwG, 14.03.1989 - 2 B 8.89
Revisionszulassung wegen Möglichkeit der Klärung der Frage, ob im Falle der …
- BSG, 17.11.1987 - 5b RJ 36/87
Verfassungsmäßigkeit
- BSG, 04.04.1984 - 4 RJ 21/83
Begründung einer Rentenanwartschaft - Freiwillige Beiträge - Eintritt der …
- BGH, 14.05.1986 - IVb ZB 138/83
Anwartschaft auf dynamische Zusatzversorgungsrente - Tod des …
- BSG, 07.07.2005 - 4 RA 14/04 R
- VG Sigmaringen, 10.07.2001 - 7 K 1670/00
Versorgungsausgleich - Kürzung des Ruhegehalts
- VG Ansbach, 26.06.1998 - AN 17 K 98.00017
Kürzung der Versorgungsbezüge von Soldaten
- BSG, 22.11.1988 - 4a RJ 65/87
- VGH Baden-Württemberg, 21.10.1988 - 4 S 1767/88
Versorgungsausgleichsbedingte Kürzung des Witwengelds
- OLG Bamberg, 14.11.1984 - 2 UF 273/84
Erwerb einer Versorgungsanwartschaft; Ausgleichspflichtige Ehegatten im Fall …
- OLG Frankfurt, 16.09.1983 - 2 UF 73/79
Zulässigkeit eines Versorgungsausgleiches bzgl. der Anwartschaften des …
- VG München, 22.02.2011 - M 5 K 10.177
Kürzung; Versorgungsbezüge; Aussetzung; Rentenbezug des Ehegatten; Scheidung; …
- SG Lüneburg, 28.04.2010 - S 38 R 354/08
Gesetzliche Rentenversicherung: Gewährung von Altersrente; Verminderung der …
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.1995 - 4 S 1613/94
Versorgung der Beamten: Kürzung aufgrund Versorgungsausgleichs im Falle einer …
- BGH, 04.04.1984 - IVb ZB 172/82
Versorgungsausgleich - Berechnung - Pflichtversicherter - Ausscheiden aus …
- OVG Sachsen, 02.05.2012 - 2 A 5/10
Kürzung der Altersentschädigung eines Abegordneten nach Versorgungsausgleich; …
- VG Stade, 10.07.2003 - 3 A 1469/02
Familienunterhalt; Kürzung; nachehelicher Unterhaltsanspruch; …