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Gesetzgebung
   BGBl. I 1984 S. 1213   

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https://dejure.org/1984,14123
BGBl. I 1984 S. 1213 (https://dejure.org/1984,14123)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1984 Teil I Nr. 40, ausgegeben am 19.09.1984, Seite 1213
  • Neufassung des Gesetzes über das Seelotswesen
  • vom 13.09.1984

Gesetzestext

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Wird zitiert von ... (32)

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2012 - 8 ME 49/12

    Unzumutbarkeit zum Abwarten des Verwaltungsaktes oder des Verwaltungshandelns als …

    Rn. 26 Erlässt die Antragsgegnerin - etwa auf der Grundlage des § 26 Abs. 1 Satz 2 Gesetz über das Seelotswesen - Seelotsgesetz (SeeLG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. September 1984 (BGBl. I S. 1213), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864), oder des § 3 Abs. 1 Satz 1 Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt - Seeaufgabengesetz (SeeAufgG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2876), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3069) - eine die gesetzlichen Berichts- und Auskunftspflichten des Antragstellers konkretisierende Ordnungsverfügung und ordnet deren sofortige Vollziehung an, kann der Antragsteller Anfechtungsklage erheben und einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO stellen.
  • BSG, 08.10.2019 - B 12 KR 2/19 R

    Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen …

    Die streitigen Kapitalleistungen gingen über dieses Sicherungsniveau hinaus und seien vom Auftrag des § 28 Abs. 1 Nr. 6 Seelotsgesetz (SeeLG, in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.9.1984 (BGBl I 1213); zuvor § 32 Abs. 1 Nr. 6 SeeLG in der Fassung vom 13.10.1954 (BGBl II 1035)), Maßnahmen für eine ausreichende Versorgung der Seelotsen zu treffen, nicht gedeckt.

    Die streitigen Kapitalleistungen gingen über dieses Sicherungsniveau hinaus und seien vom Auftrag des § 28 Abs. 1 Nr. 6 Seelotsgesetz (SeeLG, in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.9.1984 (BGBl I 1213); zuvor § 32 Abs. 1 Nr. 6 SeeLG in der Fassung vom 13.10.1954 (BGBl II 1035)), Maßnahmen für eine ausreichende Versorgung der Seelotsen zu treffen, nicht gedeckt.

  • BSG, 18.08.2020 - B 12 KR 4/19 R

    Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Die streitigen Kapitalleistungen gingen über dieses Sicherungsniveau hinaus und seien vom Auftrag des § 28 Abs. 1 Nr. 6 Seelotsgesetz (SeeLG, in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.9.1984 <BGBl I 1213>; zuvor § 32 Abs. 1 Nr. 6 SeeLG in der Fassung vom 13.10.1954 <BGBl II 1035>), Maßnahmen für eine ausreichende Versorgung der Seelotsen zu treffen, nicht gedeckt.
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