Gesetzgebung
   BGBl. I 1984 S. 479   

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BGBl. I 1984 S. 479 (https://dejure.org/1984,8447)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1984 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 27.03.1984, Seite 479
  • Erste Verordnung zur Änderung der Zweiten Datenerfassungs-Verordnung
  • vom 21.03.1984

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Der Beitragsschuldner bleibt auch in solchen Fällen verpflichtet, bisher unterlassene Meldungen nachzuholen, unrichtige, weil unvollständig erstattete Meldungen zu berichtigen und die bisher unterlassene Beitragszahlung nachzuholen (vgl § 9 Abs. 2 der 2. Datenerfassungs-Verordnung vom 29. Mai 1980, BGBl I 593, geändert durch Verordnung vom 21. März 1984, BGBl I 479, für die Zeit bis 31. Dezember 1998; § 28a Abs. 1 Nr. 5, § 28b Abs. 1 SGB IV iVm § 14 Abs. 1 Datenerfassungs- und Übermittlungs-Verordnung vom 10. Februar 1998, BGBl I 343, für die Zeit ab 1. Januar 1999).
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