Gesetzgebung
| BGBl. I 1989 S. 1795 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 46, ausgegeben am 05.10.1989, Seite 1795
- Erste Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
- vom 28.09.1989
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Bremen, 11.07.2002 - 3 TaBV 2/02
Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl; Übergangsvorschriften des …
Eine weitere Übergangsvorschrift enthält § 125 Abs. 3 BetrVG n.F. Danach findet auf Wahlen des Betriebsrats, die nach dem 28. Juli 2001 eingeleitet werden, die erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 16. Januar 1972 (BGBl. I S. 49), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 16. Januar 1995 (BGBl. I S. 43), die zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 24. Oktober 1972 (BGBl. I S. 2029), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 28. September 1989 (BGBl. I S. 1795) und die Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen vom 26. Juni 1995 (BGBl. I S. 871) bis zu deren Änderung entsprechende Anwendung. - LAG Bremen, 11.07.2002 - 3 TaBV 5/02
Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl; Übergangsvorschriften des …
Eine weitere Übergangsvorschrift enthält § 125 Abs. 3 BetrVG n.F. Danach findet auf Wahlen des Betriebsrats, die nach dem 28. Juli 2001 eingeleitet werden, die erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 16. Januar 1972 (BGBl. I S. 49), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 16. Januar 1995 (BGBl. I S. 43), die zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 24. Oktober 1972 (BGBl. I S. 2029), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 28. September 1989 (BGBl. I S. 1795) und die Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen vom 26. Juni 1995 (BGBl. I S. 871) bis zu deren Änderung entsprechende Anwendung.
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