Gesetzgebung
   BGBl. I 1989 S. 1926   

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BGBl. I 1989 S. 1926 (https://dejure.org/1989,15931)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 31.10.1989, Seite 1926
  • Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung und der Neufassung der Strahlenschutzverordnung
  • vom 16.10.1989
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • SG Dresden, 27.02.2015 - S 47 KR 439/12

    Krankenkasse muss Aufenthalt im Krankenhaus bei einer Radiojodtherapie bezahlen

    Aufgrund der maßgeblichen Strahlenschutzbestimmungen (Strahlenschutzverordnung i.d.F. der Bekanntmachung vom 30.07.1989 - BGBl I 1926), der Richtlinie "Strahlenschutz in der Medizin" (i.d.F. vom 01.10.2011) sowie des Genehmigungsbescheides vom 13.12.2011 (7.1.6.) kann die medizinisch indizierte Radiojodtherapie in Deutschland nur unter stationären Bedingungen erbracht werden.
  • SG Dortmund, 23.09.2002 - S 8 KR 291/01

    Krankenversicherung

    Aufgrund der maßgeblichen Strahlenschutzbestimmungen (Strahlenschutzverordnung [StrlSchV] i.d.F. der Bekanntmachung vom 30.07.1989 (BGBl. I 1926) und der "Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin" [s.o.] kann die unbestritten medizinisch indizierte Radioiodtherapie in Deutschland nur unter stationären Bedingungen erbracht werden (vgl. BSG, Urteil vom 09.10.2001 - B 1 KR 26/99 R mit Darlegungen zur Vereinbarkeit dieser vor allem auch im europäischen Vergleich strengen Strahlenschutzbestimmungen mit EG-Recht).
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