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   BGBl. I 1990 S. 1714   

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BGBl. I 1990 S. 1714 (https://dejure.org/1990,19395)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 41, ausgegeben am 18.08.1990, Seite 1714
  • Neufassung des Bundesfernstraßengesetzes
  • vom 08.08.1990

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Hamm, 22.09.2015 - 1 RBs 1/15

    Stadt kann Plakatwerbung an Verkehrsflächen untersagen

    Für Werbeanlagen von Geschäftsanliegern an der Stätte der Leistung sieht die aufgrund der §§ 18, 19 und 19a des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NW S. 1028/SGV NW 91), des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.08.1990 (BGBl. I S.1714) und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 GV NW S. 666/SVG NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.11.1999 (GV NW S. 590), am 20.12.2000 beschlossene Satzung der Stadt T über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung - zudem erlaubnisfreie Sondernutzungen bzw. die Freistellung von der Erlaubnispflicht vor.
  • BVerwG, 12.02.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Umfang des fernstraßenrechtlichen Einwendungsausschlusses

    Der Planfeststellungsbeschluß betrifft eine im Gebiet der neuen Bundesländer liegende Bundesfernstraße im Sinne der §§ 1, 17 Abs. 1 des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl I S. 1714).
  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92

    Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn

    Der Planfeststellungsbeschluß betrifft eine im Gebiet des Landes Berlin liegende Bundesfernstraße im Sinne der §§ 1, 17 Abs. 1 des Bundesfernstraßengesetzes - FStrG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1714).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Darüber hinaus wird über die zwischen den Beteiligten streitige Frage zu befinden sein, ob der Antragsgegner den zukünftigen Charakter der geplanten Trasse zutreffend eingeschätzt hat, indem er davon ausgegangen ist, es werde sich um einen Teil einer Bundesfernstraße im Sinne von § 1 Abs. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. August 1990 (BGBl. I S. 1714) handeln.
  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 A 21.96

    Verfassungsrecht - Verhältnis Bund : Länder, Klage eines Landes gegen Weisung des

    Diese hat vor einer Widmung oder Aufstufung das Einverständnis des Bundesministers für Verkehr herbeizuführen (vgl. § 2 Abs. 6 Sätze 1 und 2 FStrG in der Neufassung vom 8. August 1990, BGBl I S. 1714).
  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 A 16.97

    Naturschutzverband - Klagebefugnis - Subsidiaritätsklausel - Planfeststellung

    Nach der gegenwärtigen Rechtslage besteht gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 des Fernstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl I S. 1714) eine materiellrechtliche Präklusion.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.12.1994 - 1 C 10893/92

    Planfeststellungsbeschluß; Verwaltungsstreitverfahren; Umweltverträglichkeit;

    Rechtsgrundlage des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses ist § 17 des Bundesfernstraßengesetzes - FStrG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1714), der die materielle Ermächtigung zur fernstraßenrechtlichen Fachplanung enthält.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 334/95

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung: Einwendungsausschluß nach Ablauf der

    a) Gemäß § 17 Abs. 4 S. 1 FStrG in der seit 01.07.1990 geltenden Fassung (vgl. die Neubekanntmachung vom 08.08.1990, BGBl. I S. 1714) sind ihre Einwendungen gegen den Planfeststellungsbeschluß des Regierungspräsidiums F. vom 12.12.1994 ausgeschlossen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2002 - 11 D 32/02

    Versäumung der Klagefrist von einem Monat nach Bekanntgabe des

    Auf Grund der Reform des Bundesfernstraßenrechts durch das Dritte Rechtsbereinigungsgesetz vom 28.6.1990, BGBl. I S. 1221, wurde § 17 Abs. 6 FStrG unter gleichzeitiger Aufhebung u.a. des § 18a FStrG a. F. neu gefasst (vgl. Bekanntmachung der Neufassung des Bundesfernstraßengesetzes vom 8.8.1990, BGBl. I S. 1714).
  • BVerwG, 21.06.1991 - 4 B 64.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Ob das Berufungsgericht seiner Beurteilung eine zutreffende Auslegung des von ihm anzuwendenden irrevisiblen Landesrechts zugrunde gelegt hat, ist für die Verfahrensrüge unzureichender Sachaufklärung unerheblich, übrigens ist aber der beschließende Senat auch zu der entsprechenden Vorschrift des § 8 a Abs. 4 FStrG (nunmehr gültig in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990, BGBl. I S. 1714) von einem nur begrenzten Regelungsgehalt der Norm ausgegangen.
  • BVerwG, 08.08.1994 - 11 B 163.93

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 VR 18.96

    Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Anfechtung des

  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 VR 16.96

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau einer Autobahn -

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