Gesetzgebung
   BGBl. I 1991 S. 2053   

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https://dejure.org/1991,17217
BGBl. I 1991 S. 2053 (https://dejure.org/1991,17217)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 61, ausgegeben am 08.11.1991, Seite 2053
  • Verordnung über die Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen und über Höchstmengen von Teer im Zigarettenrauch (TabKTHmV)
  • vom 29.10.1991

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 25.11.1993 - I ZR 259/91

    Warnhinweis - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Die Regelung des § 3 a TabakVO wurde jedoch durch § 9 der Verordnung über die Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen und über Höchstmengen von Teer im Zigarettenrauch (TabKTHmV) vom 29. Oktober 1991 (BGBl. I S. 2053) aufgehoben.
  • VG Berlin, 09.05.2005 - 61 A 6.05
    Immerhin heißt es bereits seit 1991 auf Zigarettenpackungen: "Die EG-Gesundheitsminister: Rauchen gefährdet die Gesundheit" (vgl. § 2 der Verordnung über die Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen und über Höchstmengen von Teer im Zigarettenrauch - TabKTHmV - vom 29. Oktober 1991 [BGBl. I S. 2053]).
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