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Gesetzgebung
   BGBl. I 1992 S. 2094   

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https://dejure.org/1992,21444
BGBl. I 1992 S. 2094 (https://dejure.org/1992,21444)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 24.12.1992, Seite 2094
  • Gesetz zur Bereinigung von Kriegsfolgengesetzen (Kriegsfolgenbereinigungsgesetz - KfbG)
  • vom 21.12.1992

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (257)

  • BVerfG, 17.03.2004 - 1 BvR 1266/00

    Freizügigkeit von Spätaussiedlern

    Rn. 2 1. Spätaussiedler sind nach § 4 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG) vom 19. Mai 1953 (BGBl I S. 201) in der Fassung des Gesetzes zur Bereinigung von Kriegsfolgen (Kriegsfolgenbereinigungsgesetz - KfbG) vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S. 2094) deutsche Volkszugehörige, die nach dem Zweiten Weltkrieg in ihren angestammten Siedlungsgebieten in Osteuropa oder aber in jenen Gebieten, in die sie von dort aus vertrieben worden waren, blieben oder die dort vor dem 1. Januar 1993 geboren sind.
  • VG Stuttgart, 23.07.2008 - 11 K 4247/07

    Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises

    Bis zum In-Kraft-Treten der durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S. 2094) geänderten Fassung des Bundesvertriebenengesetzes am 1. Januar 1993 jedenfalls konnten auch Personen, die mit einem Besucher-Visum nach Deutschland kamen - wie die Klägerin im Jahre 1990 -, hier Aufnahme finden i.S.v. Art. 116 Abs. 1 GG, wenn sie mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebten und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluss berechtigt war, dass ihnen die Aufnahme nicht verweigert wird (…vgl. BVerwG Urt. v. 12.05.1992 - 1 C 37.90 -, BVerwGE 90, 181).

    Rn. 63 Unter welchen Voraussetzungen eine Person im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG in dem dort genannten Gebiet "Aufnahme gefunden" hat, ist seit In-Kraft-Treten der durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S. 2094) geänderten Fassung des Bundesvertriebenengesetzes am 1. Januar 1993 im Grundsatz abschließend nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu beurteilen.

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung - …

    Das Verwaltungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß auf das Begehren des Klägers, ihm einen Aufnahmebescheid zu erteilen, das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in der Fassung anzuwenden ist, die es durch das am 1. Januar 1993 in Kraft getretene Kriegsfolgenbereinigungsgesetz (KfbG) vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S. 2094) erhalten hat.
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