Gesetzgebung
   BGBl. I 1994 S. 2972   

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BGBl. I 1994 S. 2972 (https://dejure.org/1994,26164)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 71, ausgegeben am 21.10.1994, Seite 2972
  • Verordnung über die Überwachung der Entrichtung der Beitragsanteile und der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung)
  • vom 13.10.1994

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2012 - L 4 R 2556/10

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Werbeagentur in der Rechtsform der

    Diese Zuständigkeitstrennung ist zum 15. Juni 2007 auch in der nach § 35 Abs. 2 KSVG erlassenen KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung - KSVG-BÜVO - (vgl. § 1 Abs. 1 KSVG-BÜVO vom 13. Oktober 1994, BGBl. I, S. 2972, in der Fassung durch Art. 3 3. KSVG-ÄndG) umgesetzt worden.
  • SG Detmold, 30.10.2007 - S 5 KR 150/06

    Sonstige Angelegenheiten

    In der zu § 35 Abs. 2 KSVG erlassenen Verordnung über die Überwachung der Entrichtung der Beitragsanteile und der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz -KSVG- Beitragsüberwachungsverordnung- vom 13. Oktober 1994 (BGBl I S. 2972) ist inhaltlich die Verpflichtung der Versicherten konkretisiert, welche Unterlagen im Einzelnen von der Künstlersozialversicherung verlangt werden können.
  • SG München, 29.03.2007 - S 2 KR 1035/06
    Die KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung vom 13.10.1994 (BGBl. I Seite 2972) stelle die notwendige Rechtsgrundlage neben den einfach gesetzlichen Bestimmungen dar, um die Abgabe umfassend und vollständig zu erheben.
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