Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion

Gesetzgebung
   BGBl. I 1995 S. 1050   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,29814
BGBl. I 1995 S. 1050 (https://dejure.org/1995,29814)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,29814) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 25.08.1995, Seite 1050
  • Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG)
  • vom 21.08.1995

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (64)

  • LG Gießen, 12.10.2018 - 3 Ns 406 Js 15031/15

    Werbung für Schwangerschaftsabbruch: Berufung von Ärztin Hänel abgewiesen

    Die dem Wortsinn und unmittelbaren Normzweck entsprechende Auslegung des § 219a StGB entspricht auch dem über die Reformen der Bestimmungen zur Strafbefreiung von Schwangerschaftsabbrüchen in Konfliktfällen bis zum Abschluss dieses Prozesses durch das Schwangeren und Familienhilfeänderungsgesetz vom 21.08.1995 (BGBl. I 1050) erkennbaren Willen des Gesetzgebers.
  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Rn. 10 f) Nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundesgesetzgeber mit dem Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG) vom 21. August 1995 (BGBl I S. 1050) den Rechtsbereich novelliert und unter anderem in Art. 1 das Gesetz über Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung vom 27. Juli 1992 (BGBl I S. 1398) in Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) umbenannt und ebenso wie das Strafgesetzbuch (Art. 8), die Approbationsordnung für Ärzte (Art. 2), die Gebührenordnung für Ärzte (Art. 3) sowie das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs - SGB V - (Art. 4) geändert.
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Opferentschädigungsgesetz

    Zunächst wurde er durch das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz vom 21. August 1995 (BGBl I S. 1050) auf bis zu drei Jahre ausgedehnt (…vgl. BTDrucks 13/1850, S. 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Bundesgesetzblatt
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht