Gesetzgebung
| BGBl. I 1996 S. 1738 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 60, ausgegeben am 21.11.1996, Seite 1738
- Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- vom 12.11.1996
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Hamburg, 14.08.2001 - 3 Bf 385/00
Betriebserlaubnis - Kennzeichenmissbrauch - Kfz-Versicherung allgemein - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 18.04.2012 - II R 32/10
Kraftfahrzeugsteuer bei sog. "Tageszulassungen" mit Saisonkennzeichen - …
Rn. 12 a) Durch die 23. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12. November 1996 (BGBl I 1996, 1738) wurde mit Wirkung ab dem 1. März 1997 das sog. Saisonkennzeichen eingeführt. - BFH, 13.01.2005 - VII R 12/04
Keine Verlängerung der Dauer der nach § 3b Abs. 1 KraftStG gewährten …
a) Durch die 23. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12. November 1996 (BGBl I 1996, 1738) wurde mit Wirkung ab dem 1. März 1997 das sog. Saisonkennzeichen eingeführt, das in jedem Jahr für einen bestimmten Zeitraum gültig ist. - FG Baden-Württemberg, 15.01.2004 - 8 K 106/02
Saisonkennzeichen und Dauer der Steuerbefreiung nach § 3b KraftStG
Während der vorübergehenden Stilllegung ist das Fahrzeug zudem nicht mehr i.S.d. § 18 Abs. 1 StVZO zum Verkehr zugelassen, während die Zulassung bei Erteilung eines Saisonkennzeichens auch außerhalb des Betriebszeitraums nicht erlischt (vgl. die Begründung der Bundesregierung zur 23. Verordnung zur Änderung der StVZO vom 12. November 1996 - BGBl I S. 1738 - in Bundesverkehrsblatt 1996, 619 f.;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 23 Rn. 22 a und OVG Hamburg a.a.O.). - FG Nürnberg, 10.09.2009 - 6 K 30/09
Kraftfahrzeugsteuerliches Saisonkennzeichen: Mindestbesteuerung auch bei …
Zur Begründung dafür, dass die verkehrsrechtliche Zulassung eines Fahrzeugs bei Erteilung eines Saisonkennzeichens - anders als bei der vorübergehenden Stilllegung - auch außerhalb des Betriebszeitraums nicht erlischt, verweist das Gericht u.a. auch auf die Begründung der Bundesregierung zur 23. Verordnung zur Änderung der StVZO vom 12. November 1996 - BGBl. I 1996, 1738 - im Bundesverkehrsblatt 1996, 619f.
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