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Gesetzgebung
   BGBl. I 1996 S. 656   

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https://dejure.org/1996,24411
BGBl. I 1996 S. 656 (https://dejure.org/1996,24411)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 24, ausgegeben am 07.05.1996, Seite 656
  • Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften
  • vom 02.05.1996

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (92)

  • BSG, 11.08.2022 - B 8 SO 3/21 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Bewilligung von Leistungen in Form eines …

    Rn. 14 Nach § 47 Abs. 2 Satz 1 SGB X (in der seit dem 21.5.1996 geltenden Fassung des Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschiften vom 2.5.1996 <BGBl I 656>) kann ein rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakt, der eine Geld- oder Sachleistung zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks zuerkennt oder hierfür Voraussetzung ist, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise auch mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden, wenn die Leistung nicht, nicht alsbald nach der Erbringung oder nicht mehr für den in dem Verwaltungsakt bestimmten Zweck verwendet wird (Nr. 1), oder mit dem Verwaltungsakt eine Auflage verbunden ist und der Begünstigte diese nicht oder nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist erfüllt hat (Nr. 2).
  • BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10

    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung; …

    Rn. 34 b) Ebenfalls mit Recht hat das Verwaltungsgericht die gesetzliche Grundlage für die Feststellung der Verzinsungspflicht in § 14 Abs. 1 Satz 1 MOG nicht in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. September 1995 (BGBl I S. 1146) - im Folgenden: § 14 MOG a.F. -, sondern in derjenigen des Art. 5 Ziff. 2 des Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (VwVfR-ÄndG) vom 2. Mai 1996 (BGBl I S. 656) - im Folgenden: § 14 MOG n.F. - gesehen.

    Rn. 39 Wie erwähnt, erhielt § 14 Abs. 1 Satz 1 MOG n.F. seine geltende Fassung durch das Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 2. Mai 1996 (BGBl I S. 656).

  • BVerwG, 10.12.2003 - 3 C 22.02

    Landwirtschaftsrecht; Subvention nach Gemeinschaftsrecht; öffentlich-rechtlicher …

    Das Berufungsurteil verletzt Bundesrecht, indem es die Grundlage der verschiedenen angefochtenen Regelungen in den Bestimmungen des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktordnungen (MOG) vom 31. August 1972 (BGBl I S. 1617) i.d.F. der Bekanntmachung vom 20. September 1995 (BGBl I S. 1146) sieht, das vor den angefochtenen Bescheiden zuletzt durch Art. 5 des Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 2. Mai 1996 (BGBl I S. 656) geändert worden ist.
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