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Gesetzgebung
   BGBl. I 1997 S. 1430   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,30106
BGBl. I 1997 S. 1430 (https://dejure.org/1997,30106)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 40, ausgegeben am 26.06.1997, Seite 1430
  • Justizmitteilungsgesetz und Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze (JuMiG)
  • vom 18.06.1997

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (69)

  • BVerwG, 09.07.1997 - 11 C 2.97

    Recht der Landwirtschaft - Flurbereinigung, Form und Inhalt der Ladung zur …

    § 64 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 - BGBl I S. 1418 -, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Dezember 1996 - BGBl I S. 2082 - ( LwAnpG ) regelt dieses Verfahren durch eine Verweisung auf die Vorschriften des 8. Abschnitts dieses Gesetzes und macht damit u.a. § 63 Abs. 2 LwAnpG anwendbar, wonach die Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 16. März 1976 - BGBl I S. 546 -, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juni 1997 - BGBl I S. 1430, 1440 - ( FlurbG ) sinngemäß Anwendung finden.
  • BVerwG, 25.08.1997 - 9 B 690.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Berufungsbegründung in Asylsachen

    Die von der Beschwerde aufgeworfene Frage, ob § 79 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG als Spezialvorschrift das Berufungsgericht hindert, über die Berufung des Bundesbeauftragten gemäß § 130 a Satz 1 VwGO durch einstimmigen Beschluß zu entscheiden, ist nicht mehr klärungbedürftig, denn der Gesetzgeber hat sie geklärt; er hat § 79 Abs. 3 AsylVfG mit Wirkung vom 27. Juni 1997 aufgehoben (vgl. Art. 33 Abs. 1, Art. 37 Abs. 2 Justizmitteilungsgesetz und Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze - JuMiG - vom 18. Juni 1997, BGBl I S. 1430).
  • OVG Thüringen, 23.01.1998 - 3 ZKO 496/97

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Prozeßkostenhilfe für …

    3 ZKO 496/97 3 Mit dem Justizmitteilungsgesetz und Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze vom 18. Juni 1997 (BGBl. I, S. 1430, 1442) wurde das Gerichtskostengesetz an die neu eingeführte Zulassungsberufung angepaßt.

    Die Zulassung der Berufung ist lediglich ein prozessuales Zwischenverfahren innerhalb eines einheitlichen, durch den gleichen Streitgegenstand gekennzeichneten gerichtlichen Verfahrens (so für das verwaltungsgerichtliche Verfahren allgemein ausdrücklich jetzt § 14 Abs. 3 GKG i.d.F. des Justizmitteilungsgesetzes und Gesetzes zur Änderung kostenrechtlicher und anderer Gesetze - JuMiG - vom 18.6.1997, BGBl. I S. 1430).

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