Gesetzgebung
   BGBl. I 1997 S. 1854   

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BGBl. I 1997 S. 1854 (https://dejure.org/1997,25890)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 24.07.1997, Seite 1854
  • Gesetz zur Änderung des Sortenschutzgesetzes
  • vom 17.07.1997

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2004 - 2 U 18/04

    Umfang der Nachprüfungsrechte von Sortenschutzinhabern

    Bei der unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) vorzunehmenden Ermittlung des konkreten Umfangs der in § 10 a Abs. 6 SortG statuierten Auskunftspflicht ist des weiteren zu bedenken, dass es das erklärte Ziel des Gesetzes zur Änderung des SortG vom 17. Juli 1997 (BGBl. 1997 I, S. 1854 ff.) war, durch welches § 10 a in das SortG eingefügt worden ist, für nationale Sortenschutzrechte die gleichen Nachbaugrundsätze anwendbar zu machen, die auch für den gemeinschaftsrechtlichen Sortenschutz entwickelt worden seien (vgl. BT-Drucksache 13/7038, S. 14).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2004 - 2 U 18/04
    Bei der unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) vorzunehmenden Ermittlung des konkreten Umfangs der in § 10 a Abs. 6 SortG statuierten Auskunftspflicht ist des weiteren zu bedenken, dass es das erklärte Ziel des Gesetzes zur Änderung des SortG vom 17. Juli 1997 (BGBl. 1997 I, S. 1854 ff.) war, durch welches § 10 a in das SortG eingefügt worden ist, für nationale Sortenschutzrechte die gleichen Nachbaugrundsätze anwendbar zu machen, die auch für den gemeinschaftsrechtlichen Sortenschutz entwickelt worden seien (vgl. BT-Drucksache 13/7038, S. 14).
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