Gesetzgebung
BGBl. I 1998 S. 1276 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 34, ausgegeben am 15.06.1998, Seite 1276
- Erste Verordnung zur Änderung der Zollverordnung
- vom 05.06.1998
Verordnungstext
Wird zitiert von ...
- BFH, 06.12.2001 - VII R 76/00
Entstehung der Zollschuld; Abgabe von Schiffsbedarf
Selbst wenn eine Vertretung des Schiffsführers durch andere von ihm bevollmächtigte Personen für zulässig erachtet würde, wie dies in der ZollV erstmals durch § 27 Abs. 2 Satz 2 ZollV i.d.F. des Art. 1 Nr. 16 Buchst. a der Ersten Verordnung zur Änderung der Zollverordnung vom 5. Juni 1998 (BGBl I 1998, 1276) ausdrücklich geregelt ist, waren diese Personen im Streitfall jedoch nicht zur Vertretung des Schiffsführers bevollmächtigt, wie das FG, den Senat aus den zuvor genannten Gründen ebenfalls bindend, festgestellt hat.