Gesetzgebung
   BGBl. I 1999 S. 2286   

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https://dejure.org/1999,34793
BGBl. I 1999 S. 2286 (https://dejure.org/1999,34793)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 53, ausgegeben am 02.12.1999, Seite 2286
  • Verordnung über Meldepflichten über Marktordnungswaren (Marktordnungswaren-Meldeverordnung)
  • vom 24.11.1999

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Düsseldorf, 13.10.2000 - 15 K 10813/98

    Ausgestaltung der Verpflichtung einer landwirtschaftlichen Genossenschaft zur

    Soweit Milchsammelstelle nach § 2 Nr. 9 der Milchverordnung vom 24. April 1995 (BGBl. I S. 544) in der durch die Verordnung vom 28. Juli 1998 (BGBl. I S. 1935) geänderten Fassung ein Betrieb ist, in dem Milch gesammelt und gekühlt wird, und gemäß § 1 Abs. 1 der - zwischenzeitlich durch die Verordnung vom 24. November 1999 (BGBl. I S. 2286) aufgehobenen und zuletzt durch die Verordnung vom 22. März 1991 (BGBl. I S. 794) geänderten - Meldeverordnung Milch vom 18. August 1977 (BGBl. I S. 1605) Milchsammelstellen Milchannahmestellen sind, die Milch nicht wärmebehandeln oder molkereimäßig verarbeiten und selbständig mit Milcherzeugern oder deren Zusammenschlüssen abrechnen, gelten beide Begriffsdefinitionen nach Maßgabe der zitierten Bestimmungen nur im Rahmen der jeweiligen Rechtsverordnung, deren Normen zudem auf Grund ihres untergesetzlichen Charakters den Begriff der Milchsammelstelle des Absatzfondgesetz nicht bindend festlegen können.
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