Gesetzgebung
| BGBl. I 2000 S. 815 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 26, ausgegeben am 15.06.2000, Seite 815
- Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2000 - PKHB 2000)
- vom 07.06.2000
Text
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Bayern, 31.01.2002 - L 13 B 275/01
Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe
Gemäß Bekanntmachung vom 07.06.2000 (Bundesgesetzblatt I S.815) beläuft sich der vom 01.07.2000 an für die Partei maßgebende Betrag auf 676, 00 DM. - BFH, 01.08.2000 - VII S 37/99
Haftung für Verspätungszuschläge
Unterhaltsfreibetrag (§ 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 ZPO) i.V.m. PKH-Bekanntmachung vom 7. Juni 2000 (BGBl I, 815) - 676, 00 DM.
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