Gesetzgebung
| BGBl. I 2000 S. 955 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 29, ausgegeben am 30.06.2000, Seite 955
- Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften
- vom 29.06.2000
Gesetzestext
In Nachschlagewerken
- Wikipedia
Haustürwiderrufsgesetz
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 502/03
Schuldversprechen - Inhaltskontrolle
b) Entgegen der Revision war das Schuldversprechen auch nicht nach § 1 Abs. 1 des hier noch anwendbaren Haustürwiderrufsgesetzes (in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juni 2000 BGBl. I S. 955 f.) widerrufbar. - OLG Naumburg, 16.04.2002 - 11 U 258/01
Zur Auslegung des Begriffs "vorhergehende Bestellung" im Sinn von § 1 Abs. 2 Nr. …
Diesen Vertrag haben die Beklagten allerdings wirksam nach dem Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften vom 16.01.1986 (HausTWG), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 29.06.2000 (BGBl. I S. 955) widerrufen.
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