Gesetzgebung
| BGBl. I 2002 S. 2681 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 25.07.2002, Seite 2681
- Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (Transparenz- und Publizitätsgesetz)
- vom 19.07.2002
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)
- 19.04.2002 BT Reform des Aktien- und Bilanzrechts angestrebt
- 15.05.2002 BT Verfassungsänderung zugunsten des ethischen Tierschutzes befürwortet
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 16.02.2004 - II ZR 316/02
Zulässigkeit eines mit zurückgekauften eigenen Aktien oder mit bedingtem Kapital …
Das hätte sich legislatorisch durch eine vollständige - in § 113 Abs. 1 Satz 2 AktG ohnehin vorgezeichnete - Festsetzungskompetenz der Hauptversammlung für sämtliche Konditionen der Optionsrechte von Aufsichtsratsmitgliedern ohne weiteres überwinden lassen (vgl. Claussen, WM 1997, 1825, 1830;… Martens aaO, S. 88;… Seibert aaO, S. 42 f.), wenn deren Einbeziehung in Aktienoptionsprogramme als Ausgleich für ihre durch das KonTraG (und später durch das Transparenz und Publizitätsgesetz v. 19. Juli 2002, BGBl. I S. 2681) gesteigerten Kontroll- und Beratungsaufgaben sowie mit Rücksicht auf die in der Begründung des Regierungsentwurfs zum KonTraG (BT-Drucks. 13/9712 S. 23) hervorgehobene Steuerungswirkung einer am "Shareholder-Value" orientierten Vergütung politisch gewollt gewesen wäre. - BFH, 11.04.2018 - I R 34/15
Bewertung einer Sachausschüttung in Form einer offenen Gewinnausschüttung; keine …
§ 58 Abs. 5 des Aktiengesetzes (AktG) sieht seit dem Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (Transparenz- und Publizitätsgesetz) vom 19. Juli 2002 (BGBl I 2002, 2681) ausdrücklich vor, dass die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auch eine Sachausschüttung beschließen kann, sofern die Satzung dies vorsieht. - BFH, 23.03.2011 - X R 45/09
Betriebsaufspaltung zwischen Mehrheitsaktionär und Aktiengesellschaft
Die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats sei durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom 27. April 1998 (BGBl I 1998, 786) und das Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (TransPuG) vom 19. Juli 2002 (BGBl I 2002, 2681) deutlich gestärkt worden.
- BGH, 10.03.2003 - II ZR 163/02
Wirksamkeit einer an den Cash-Flow anknüpfenden Tantiemevereinbarung
Eine vor der Aufhebung des § 86 AktG (durch Art. 1 TrPubLG v. 19. Juli 2002, BGBl. I S. 2681) mit dem Vorstand einer AG geschlossene Tantiemevereinbarung, die an den "Cash-Flow" anknüpft und diesen ausdrücklich als "Jahresüberschuß gemäß § 86 AktG + Abschreibungen + ergebnisneutrale Subventionen" definiert, ist hinsichtlich ihres von § 86 Abs. 2 Satz 1 AktG abweichenden Teils gemäß Satz 2 dieser Vorschrift nichtig. - LAG Niedersachsen, 06.02.2006 - 17 Sa 1109/05
Berücksichtigung von Verlustvorträgen bei Vereinbarung einer Tantieme in einem …
Vorliegend kommt es deshalb auf die unterschiedlichen Auffassungen zur Berücksichtigung von Verlustvorträgen sowie auf die Frage, ob wegen der Streichung des § 86 Aktiengesetz durch Artikel 1 Nr. 4 Nr. TransPuG vom 19.07.20902 (BGBl. I, S. 2681) gegebenenfalls eine Neubewertung geboten ist, nicht an. - Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2007 - C-466/03
Albert Reiss Beteiligungsgesellschaft - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern …
{FN:7} - BGBl. 2002 I S. 2681. - VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931
Unterlassung der Veröffentlichung einer Patentschrift; Unterlassungsanspruch; …
Zwar löst bereits die - im vorliegenden Verfahren nicht angegriffene - Veröffentlichung der Patenterteilung im Patentblatt die gesetzlichen Wirkungen des Patents aus (§ 58 Abs. 1 Satz 3 PatG - Patentgesetz i.d.F. der Bek. vom 16.12.1980, BGBl. 1981 I S. 1, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.7.2002, BGBl. I S. 2681). - Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2005 - C-466/03
Albert Reiss Beteiligungsgesellschaft - Auslegung von Artikel 10 Buchstabe c der …
{FN:4} - Gesetz vom 20. April 1892 (RGBl. S. 477), geändert durch Gesetz vom 19. Juli 2002 (BGBl. I, 2681).
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