Gesetzgebung
| BGBl. I 2002 S. 2787 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 29.07.2002, Seite 2787
- Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit
- vom 23.07.2002
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)
- 15.02.2002 BT Unternehmer beim Kampf gegen Schwarzarbeit in die Verantwortung nehmen
- 22.02.2002 BT Regierung für einheitliche Strafverfolgung der illegalen Beschäftigung
- 11.03.2002 BT Schwarzarbeit und Wahlverfahren von Arbeitnehmervertretern unter der Lupe
- 20.03.2002 BT Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Schwarzarbeit befürwortet
Wird zitiert von ... (35)
- BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08
Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung
Diese Vorgehensweise rechtfertigt sich auch für das Strafrecht aus der Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV, die zum 1. August 2002 in Kraft getreten ist (BGBl. I 2002, 2787 ff.).Rn. 13 aa) Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV im Rahmen des Gesetzes zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit vom 23. Juli 2002 (BGBl. I 2787 ff.) dem Umstand Rechnung getragen, dass bei illegaler Beschäftigung Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt werden.
- BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R
Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Berechnung - hypothetisches …
Rn. 13 2. Als Ausgangspunkt und Rechtsgrundlage für die Beitragsberechnung der Beklagten kommt allein § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV in seiner bis heute unveränderten Fassung (des Gesetzes vom 23.7.2002, BGBl I 2787) in Betracht. - BSG, 27.05.2008 - B 2 U 11/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB VII - …
Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates empfahl die Anrufung des Vermittlungsausschusses und wegen schwerwiegender rechtlicher Bedenken die Streichung von Art. 3 Nr. 4 und Art. 6 Nr. 1; der Bundesrat folgte dieser Empfehlung (BR-Drucks 253/1/02 und 253/02 - Beschluss; BT-Drucks 14/8957).
- BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 690/01
Arbeitslohn - Schwarzgeldvereinbarung
Nach Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2787) ist dem § 14 Abs. 2 SGB IV folgender Satz 2 angefügt worden: "Sind bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung nicht gezahlt worden, gilt ein Nettoarbeitsentgelt als vereinbart". - BSG, 24.09.2025 - B 2 U 14/23 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung - General- und Nachunternehmer …
Dies entsprach wohl auch der Intention des Gesetzgebers bei Einführung der Haftungsregelung zum 1.8.2002 (Art. 3 Nr. 4, Art. 17 des Gesetzes zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit vom 23.7.2002, BGBl I 2787).Indem die Beklagte sich maßgeblich auf die mit Wirkung vom 1.8.2002 geltende ursprüngliche Fassung von § 28e Abs. 3b SGB IV stützt (eingeführt durch Art. 3 Nr. 4 des Gesetzes zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit vom 23.7.2002, BGBl I 2787), übersieht sie die gesetzliche Entwicklung der Generalunternehmerhaftung mit dem Ziel der Schaffung von Rechtsklarheit und einheitlicher Handhabung.
- LAG Baden-Württemberg, 18.01.2010 - 4 Sa 14/09
Bürgenhaftung nach § 1a AEntG - Insolvenz des Nachunternehmers - …
Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2787, 2789) eingefügt.Nach der Entwurfsbegründung zielt die Vorschrift darauf ab, die Unternehmer zu veranlassen, bei der Auswahl ihrer Nachunternehmer zu prüfen, ob diese sich illegaler Praktiken bedienen, anstatt wie bisher oftmals trotz eindeutiger Indizien für das Vorliegen von illegaler Beschäftigung, z.B. unrealistischer Preiskalkulation, die Augen zu verschließen (Bundestags-Drucksache 14/8221 S. 11).
In der Einzelbegründung nahm der Gesetzgeber ausführlich zu möglichen verfassungsrechtlichen Einwänden Stellung (Bundestags-Drucksache 14/8221 S. 15 ff.).
Im Gesetzgebungsverfahren wurde von der Opposition die Streichung der Vorschrift gefordert (vgl. Bundestags-Drucksache 14/8625 S. 19 f.).
Die jetzige Fassung beruht auf einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses (Bundestags-Drucksache 14/9630; im Einzelnen BSG 27.05.2008 - B 2 U 21/07 R - Juris).
Zudem wird die Überprüfung und Überwachung durch die Behörden erschwert (vgl. Bundestags-Drucksache 14/8221 S. 16 zu § 28 e Abs. 3 a SGB IV).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18
Beitragshinterziehung; Beitragspflicht; dolus eventualis; …
Rn. 97 An die heutige Regelung in § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV konnte der Gesetzgeber mit der angesprochenen Neufassung des § 24 Abs. 2 SGB IV zum 1. Januar 1995 schon deshalb nicht anknüpfen, weil § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV erst mit Wirkung zum 1. August 2002 durch das Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit vom 23. Juli 2002 (BGBl. I, 2787) eingeführt worden ist. - BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R
Außenprüfung nach § 304 SGB III - Rechtmäßigkeit - Rehabilitationsinteresse - …
Anhaltspunkte ergeben sich im Sachverhalt damit lediglich für eine Anwendung des § 304 Abs. 1 SGB III (in der Fassung des Gesetzes zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit vom 23. Juli 2002 - BGBl I 2787; "aF"), da nach der Aktenlage die Beklagte Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Beschäftigung einer ausländischen Arbeitnehmerin der Klägerin nachgehen wollte; ob aber tatsächlich Prüfungsaufgaben nach § 304 Abs. 1 Nr. 2 und 3 SGB III aF vorliegen, bedarf noch näherer tatrichterlicher Feststellung. - BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11
Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch
Während das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in der bis dahin geltenden Fassung (seinerzeit zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2002, BGBl. I S. 2787, berichtigt S. 3760) in § 3 Abs. 1 Nr. 6 noch eine Höchstüberlassungsdauer von 24 aufeinander folgenden Monaten vorsah, wurde diese Bestimmung durch Art. 6 Nr. 3 Buchst. b des Ersten Dienstleistungsgesetzes aufgehoben. - OLG Celle, 19.07.2011 - 1 Ws 271/11
Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens mangels Tatverdachts bei bloßer …
Zum anderen greift auch ihre Kritik daran, dass die in der Buchhaltung dokumentierten Lohnzahlungen nicht als Bruttolohn, sondern als Nettoarbeitsentgelt gewertet und ausgehend hiervon anhand der jeweils gültigen Beitragssätze die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge errechnet worden sind, nicht durch.Diese Berechnung beruht auf § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV, der am 1. August 2002 in Kraft getreten ist (BGBl. I 2002, 2787 ff.) und auch im Strafrecht Anwendung findet (BGHSt 53, 71). - LSG Baden-Württemberg, 20.10.2015 - L 11 R 3898/14
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer …
- BSG, 27.05.2008 - B 2 U 21/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB VII - …
- SG Augsburg, 07.11.2007 - S 5 U 354/06
Haftung des Generalunternehmers für die Erfüllung der Zahlungspflicht der …
- LSG Baden-Württemberg, 29.08.2019 - L 6 U 3728/18
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Bauunternehmerhaftung gem § 150 …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 476/15
Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Beweislast
- BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 2/10 R
Unangekündigte Außenprüfung - Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2016 - L 8 R 42/11
Nachentrichtung von Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung; Abgrenzung von …
- BSG, 13.03.2023 - B 12 KR 3/21 R
Betriebsprüfung - Verpflichtung eines Unternehmens, das Eventgastronomie und …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 2 R 245/17
Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung auf der …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 2 R 258/17
Rechtmäßigkeit einer Beitragsnachforderung im Anschluss an eine Betriebsprüfung; …
- BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 113/02
Tarifpluralität - Metallhandwerk/Baugewerbe
- LSG Baden-Württemberg, 23.06.2022 - L 10 U 1400/20
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 S 1 Alt 2 SGB 7 …
- BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 233/03
Arbeitnehmerbegriff - Schwarzarbeit
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2020 - L 11 KR 715/17
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Sofortmeldung von Beschäftigungsverhältnissen …
- LSG Baden-Württemberg, 17.12.2014 - L 3 U 3062/12
Beitragshaftung des Bauunternehmers für Subunternehmer - Wertgrenze - Vertrag …
- LSG Sachsen-Anhalt, 11.02.2015 - L 3 R 486/12
Betriebsprüfung - Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers - Schätzung der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2011 - L 15 U 696/10
Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung genügt!
- LSG Sachsen-Anhalt, 15.10.2025 - L 3 BA 5/23
Säumniszuschläge; Kranführer; Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen; …
- LSG Baden-Württemberg, 04.08.2003 - L 13 AL 2554/03
Arbeitserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.2008 - 5 Sa 174/08
Auslegung einer Schwarzgeldabrede als Nettolohnabrede - Wechselseitige …
- VGH Bayern, 30.09.2016 - 14 BV 15.2783
Keine Erhöhung des Brutto-Erwerbseinkommens im Wege einer fiktiven Annahme einer …
- LSG Thüringen, 29.09.2015 - L 6 R 1218/11
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem …
- LSG Baden-Württemberg, 24.06.2003 - L 13 AL 1666/03
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung als …
- LSG Baden-Württemberg, 08.12.2017 - L 4 R 2266/15
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2005 - 3 N 192.05
Ausweisungstatbestand des § 55 Abs. 2 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); …
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