Gesetzgebung
BGBl. I 2002 S. 570 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 8, ausgegeben am 06.02.2002, Seite 570
- Gesetz zur Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der Energieeinsparung bei Geräten und Kraftfahrzeugen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)
- vom 30.01.2002
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 27.08.2001 BT Angaben über Verbrauch und CO2-Ausstoß neuer Autos künftig Pflicht
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.01.2017 - I ZR 117/15
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie zur …
Diese Rechtsverordnung wurde auf Grund von § 1 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zur Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der Energieeinsparung bei Geräten und Kraftfahrzeugen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG) vom 30. Januar 2002 (BGBl. I, S. 570) erlassen. - BGH, 05.03.2015 - I ZR 164/13
Wettbewerbsverstoß durch unterbliebene Energieverbrauchskennzeichnung bei der …
Die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, mit der aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der Energieeinsparung bei Geräten und Kraftfahrzeugen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG) vom 30. Januar 2002 (BGBl. I S. 570) die Richtlinie 1999/94/EG über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO 2 -Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen in deutsches Recht umgesetzt worden ist, enthält damit eine eigenständige Definition des Begriffs "neuer Personenkraftwagen".