Gesetzgebung
BGBl. I 2004 S. 3376 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 68, ausgegeben am 17.12.2004, Seite 3376
- Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten sowie der Pflicht zur Führung von Insiderverzeichnissen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung WpAIV)
- vom 13.12.2004
Verordnungstext
In Nachschlagewerken
- Wikipedia
Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 6 U 94/09
Pflicht eines börsennotierten Unternehmens zur Veröffentlichung von …
Richtigerweise seien nur solche Tatsachen öffentlich bekannt im Sinne dieser Vorschrift, die zuvor durch eine Veröffentlichung nach der Wertpapierhandels- und Insiderverzeichnisverordnung (WpAIV) vom 13. Dezember 2004 (BGBl. I 2004, 3376) bekannt gegeben worden seien, woran es in dem hier vorliegenden Fall ohnehin gefehlt habe.