Gesetzgebung
   BGBl. I 2004 S. 3376   

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BGBl. I 2004 S. 3376 (https://dejure.org/2004,47916)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 68, ausgegeben am 17.12.2004, Seite 3376
  • Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten sowie der Pflicht zur Führung von Insiderverzeichnissen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung WpAIV)
  • vom 13.12.2004

Verordnungstext

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 6 U 94/09

    Pflicht eines börsennotierten Unternehmens zur Veröffentlichung von

    Richtigerweise seien nur solche Tatsachen öffentlich bekannt im Sinne dieser Vorschrift, die zuvor durch eine Veröffentlichung nach der Wertpapierhandels- und Insiderverzeichnisverordnung (WpAIV) vom 13. Dezember 2004 (BGBl. I 2004, 3376) bekannt gegeben worden seien, woran es in dem hier vorliegenden Fall ohnehin gefehlt habe.
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