Gesetzgebung
BGBl. I 2005 S. 2243 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 46, ausgegeben am 28.07.2005, Seite 2243
- Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV)
- vom 25.07.2005
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 30.08.2006 - 3 Kart 295/06
Zur Berechtigung der Netzbetreibers zur Nachberechnung des Netzentgeltes für den …
Um die dabei erforderliche Flexibilität zu gewährleisten, sind diese Regelungen nicht sämtlich in einer Verordnung festgeschrieben worden, sondern ist der Regulierungsbehörde in bestimmten Bereichen - so auch zu Lieferantenrahmenverträgen nach § 25 StromNZV - die Möglichkeit eingeräumt worden, ergänzende und konkretisierende Entscheidungen im Wege der Festlegung nach § 29 EnWG zu treffen (vgl. nur: Begründung zum Entwurf der StromNZV vom 14. April 2005, BR-Drs. 244/05, S. 29 zu § 27). - OLG Düsseldorf, 01.12.2006 - 3 Kart 411/06
Beschwerde des Betreibers eines Energienetzes gegen Festlegungen der …
Um die dabei erforderliche Flexibilität zu gewährleisten, sind diese Regelungen nicht sämtlich in einer Verordnung festgeschrieben worden, sondern ist der Regulierungsbehörde in bestimmten Bereichen - so auch zur Abwicklung der Netznutzung bei Ein- und Auszügen - die Möglichkeit eingeräumt worden, ergänzende und konkretisierende Entscheidungen im Wege der Festlegung nach § 29 EnWG zu treffen (vgl. nur: Begründung zum Entwurf der StromNZV vom 14. April 2005, BR-Drs. 244/05, S. 29 zu § 27).