Gesetzgebung
| BGBl. I 2011 S. 3069 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 71, ausgegeben am 29.12.2011, Seite 3069
- Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes und des Seeaufgabengesetzes
- vom 22.12.2011
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes und des Seeaufgabengesetzes
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)
- 31.05.2011 BT Wenig Gegenliebe für das Seefischereigesetz
- 06.07.2011 BT Regierung legt einen Entwurf zur Änderung des Seefischereigesetzes vor
- 28.09.2011 BT Der Entwurf des Seefischereigesetzes wird von Sachverständigen weitgehend abgelehnt
- 17.11.2011 BT Inneres (in: Sitzungswoche vom 22. November bis 25. November 2011)
- 01.12.2011 BT Die Beschlüsse des Bundestages am 1. und 2. Dezember
Wird zitiert von ...
- OVG Niedersachsen, 04.04.2012 - 8 ME 49/12
Unzumutbarkeit zum Abwarten des Verwaltungsaktes oder des Verwaltungshandelns als …
Rn. 26 Erlässt die Antragsgegnerin - etwa auf der Grundlage des § 26 Abs. 1 Satz 2 Gesetz über das Seelotswesen - Seelotsgesetz (SeeLG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. September 1984 (BGBl. I S. 1213), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864), oder des § 3 Abs. 1 Satz 1 Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt - Seeaufgabengesetz (SeeAufgG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2876), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3069) - eine die gesetzlichen Berichts- und Auskunftspflichten des Antragstellers konkretisierende Ordnungsverfügung und ordnet deren sofortige Vollziehung an, kann der Antragsteller Anfechtungsklage erheben und einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO stellen.
dejure.org
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